Thüringen

Aufstockung für bis zu vier Quartale

Veröffentlicht:

Die KV verringert die Anforderungen für die Geltendmachung von Praxisbesonderheiten nicht. Diese können beantragt werden, wenn der durchschnittliche Fallwert der Fachgruppe um mindestens 30 Prozent überschritten wird und keine Unwirtschaftlichkeit festgestellt wird.

Auf Antrag des Arztes wird der Fallwert für ein Quartal, längstens aber für vier Quartale aufgestockt, wenn Praxisbesonderheiten vorliegen. Diese ergeben sich aus einem besonderen Versorgungsauftrag oder einer besonderen fachlichen Spezialisierung. (tra)

Lesen Sie dazu auch: Praxisbesonderheiten - das verlangen die KVen

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