MTA in der Praxis

Ausbildung soll künftig auch in Teilzeit laufen

Die Bundesregierung will Medizinisch-technischen Assistenten (MTA) eine Teilzeitausbildung ermöglichen. Einen Fachkräftemangel sieht sie aber nicht.

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BERLIN. An Attraktivität mangelt es der Ausbildung zur/m Medizinisch-technischen Assistentin/en (MTA) laut Bundesregierung nicht. Vor allem die große Praxisnähe zählt sie als Pluspunkt. Nachbesserungsbedarf sieht die Regierung aber bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Eine Teilzeitausbildung für MTA sei bereits geplant heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke (Drucksache 18/9409). Die entsprechende Anpassung der Heilberufegesetze hat die Bundesregierung nach eigenem Bekunden schon fest zugesagt.

An anderer Stelle des Gesetzes über Technische Assistenten in der Medizin (MTAG) - das immerhin aus dem Jahr 1993 stammt und seither nicht überarbeitet wurde - will sich die Regierung allerdings nicht einmischen. Das Bundesgesundheitsministerium verfolge zwar die Weiterentwicklung der vier Fachrichtungen von medizinisch-technischen Assistenten (MTA), sei dabei aber auf Informationen der Länder angewiesen, heißt es. Dabei werde nicht gezielt überprüft, ob die Ausbildungsinhalte des MTAG den aktuellen Anforderungen entsprechen. Die Anerkennung der Schulen wie auch die Durchführung der Ausbildung fielen in die Verantwortung der Länder. Aber immerhin überprüft die Bundesregierung nach eigenen Angaben den Überarbeitungsbedarf des MTA-Gesetzes.

Eine Akademisierung droht dem Berufsfeld dabei erst einmal nicht. Hier will die Regierung zunächst die Diskussionen um die Ergebnisse der Modellvorhaben bei den Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten abwarten. Außerdem sei bereits ein Studium der Medizintechnik oder Gesundheitspflege mit verschiedenen MTA-Schwerpunkten in Deutschland möglich.

Unbegründet sieht die Regierung zudem die Angst vor einem Fachkräftemangel: Dieser sei nach den aktuellen Daten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nicht gegeben.Zurückhaltung übt die Regierung beim sensiblen Thema Delegation. Inwieweit die MTA hier weitere Tätigkeiten übernehmen und Ärzte entlasten könnten, will sie derzeit noch nicht diskutieren. Auch hier müsse man erste Erkenntnisse aus Modellvorhaben mit anderen Berufsgruppen abwarten. Hier hat die Bundesregierung die Umsetzung der GBA-Richtlinie, nach der ärztliche Tätigkeiten in Modellvorhaben an Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege delegiert werden können, im Blick. (reh)

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