TIPP DES TAGES

Ausfallhonorar ist rechtens

Veröffentlicht:

Kommt ein Privatpatient in einer Bestellpraxis nicht zum vereinbarten Termin, können Praxen ein Ausfallhonorar berechnen. Dies gilt nach einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Neukölln dann, wenn das vor Aufnahme der Behandlung im Anmeldeformular vorbehalten wurde und der Patient dies mit seiner Unterschrift bestätigt hat. Im konkreten Fall sagte ein Patient einen Zahnarzttermin und den Ersatztermin kurzfristig ab. Die Zahnärztin berechnete eine volle Stunde.

Az.: C 179/04

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tierverletzungen

Bis(s) zur Infektion: Das richtige Vorgehen bei Bisswunden

Klimabilanz im Gesundheitswesen

Umstellung auf Pulverinhalatoren: Wie ist das klinische Outcome?

Trendreport 2024

Zi meldet deutlichen Anstieg bei Videosprechstunden

Lesetipps
Nebenwirkungen: Lässt sich Fieber nach der FSME-Impfung vermeiden?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Nebenwirkungen: Lässt sich Fieber nach der FSME-Impfung vermeiden?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung