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Rabattvertragsmoratorium

Aut-idem: Apotheker dürfen Medikament abgeben, das sie da haben

GKV und Apothekerverband haben ein bundesweites, kassenübergreifendes Rabattvertragsmoratorium vereinbart.

Veröffentlicht:

Berlin. Nachdem zuerst die Ersatzkassen und eine Handvoll AOKen die Substitutionspflicht der Apotheken gemäß Rabattvertragslage ausgesetzt hatten, sind GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband nun nachgezogen. Bis 30. April wurde ein bundesweites, kassenübergreifendes Rabattvertragsmoratorium beschlossen.

In der Vereinbarung heißt es, dass bei Nicht-Verfügbarkeit des Rabattprodukts oder eines weiteren preisgünstigen Präparats die Apotheke auch ein anderes, vorrätiges Medikament abgeben darf, „damit der Patient nicht noch einmal in die Apotheke kommen muss“. Im Falle einer solchen alternativen Produktabgabe sei das Rezept mit einem Sonderkennzeichen zu versehen. Das Moratorium könne bei Bedarf verlängert werden.

Dem Vernehmen nach müssen Apotheker bei alternativer Präparateauswahl keine Rücksprache mit dem Arzt halten. Verordner, die auch in der jetzigen Situation in begründeten Einzelfällen keinen Produktwechsel riskieren wollen, müssen also wie gewohnt das Aut-idem-Kreuz setzen. (cw)

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