BÄK nimmt Behandlungsfehler unter die Lupe
BERLIN (ami/dpa). Fast 10 300 Patienten haben sich 2006 bei den Ärztekammern in Deutschland über mögliche Behandlungsfehler von Medizinern beschwert. Meistens bestätigte sich der Verdacht zwar nicht, doch in etwa jedem fünften Fall stellten die Gutachter tatsächlich Behandlungsfehler fest. Das hat die Bundesärztekammer gestern in Berlin mitgeteilt.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


