BFH billigt begrenzten Vorsorge-Abzug

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (mwo). Rentenbeiträge und andere Vorsorgeaufwendungen können nur begrenzt von der Steuer abgesetzt werden. Nach einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören auch verschiedene Versicherungen, mit denen die Obergrenze leicht überschritten werden kann. Diese liege aber weit über dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung und sei zulässig, um Missbrauch zu verhindern. Az.: X R 6/08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zum Welttuberkulosetag

Neue S3-Leitlinie: Mehr Struktur fürs Tuberkulose-Screening

Lesetipps