Nach Revision der Staatsanwaltschaft

Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen „falschen Arzt“ aus Hagen teilweise auf

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„Falscher Arzt“ übte Aufgaben vor allem im kaufmännischen und administrativen Bereich aus, organisierte die Durchführung von Coronatests und nahm in Einzelfällen auch selbst Abstriche.

„Falscher Arzt“ übte Aufgaben vor allem im kaufmännischen und administrativen Bereich aus, organisierte die Durchführung von Coronatests und nahm in Einzelfällen auch selbst Abstriche.

© Frank Hoermann/SVEN SIMON/picture alliance

Hagen. Der Prozess um einen Mann, der mit gefälschten Arzt-Zeugnissen im Hagener Impfzentrum tätig war, muss neu aufgerollt werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob ein Urteil des Landgerichts Hagen gegen den Angeklagten vom November 2021 teilweise auf, nachdem die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatte. Eine andere Strafkammer des Landgerichts müsse neu verhandeln, hieß es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des BGH in Karlsruhe.

Das Gericht in Hagen hatte den Mann, der nie Medizin studiert hatte, wegen Titelmissbrauchs und Urkundenfälschung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte der „falsche Arzt“ auch wegen Betrugs verurteilt werden müssen, sie legte Revision ein.

Das Landgericht hatte die Strafbarkeit wegen Betrugs verneint, der Stadt und dem örtlichen Deutschen Roten Kreuz seien keine Vermögensschäden entstanden. Das BGH stellte nun klar, diese Annahme „halte einer revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand.“

Insgesamt 500.000 Euro sind dem falschen Arzt überwiesen worden

Der Angeklagte hatte sich im Frühjahr 2019 mit gefälschten Zeugnissen als Arzt beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Hagen beworben und später Dienste im städtischen Impfzentrum sowie in einem großen Corona-Testzentrum angetreten.

Der Mann übte Aufgaben vor allem im kaufmännischen und administrativen Bereich aus, organisierte die Durchführung von Coronatests, nahm in Einzelfällen auch selbst Abstriche. Dafür habe der Angeklagte „Arztleistungen“ abgerechnet, das DRK habe ihm insgesamt mindestens 500.000 Euro überwiesen, wie aus dem BGH-Urteil vom 1. Juni hervorgeht.

Die Kosten rechnete das DRK dann demnach mit der Stadt ab - mitsamt Aufschlägen. Der Mann habe vorübergehend auch über in eigenes Büro im Gesundheitsamt verfügt, bis im Herbst 2020 Zweifel aufkamen. (dpa)

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