Rechtsprechung

BSG-Vertragsarztsenat sagt Sitzung wegen Corona-Pandemie ab

Shutdown wegen der Corona-Pandemie auch in Kassel: Am Bundessozialgericht wird – wenn überhaupt – ohne öffentliche Beteiligung verhandelt.

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Kassel. Wie zahlreiche Gerichte und Senate hat wegen der Corona-Pandemie auch der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts in Kassel seine für den 25. März geplante nächste Sitzung abgesagt. Terminiert waren vier Fälle. Mit einer Ausnahme hätten in allen Fällen die Anwälte der Klägerseite eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung abgelehnt, sagte der Vorsitzende des Senats, Ulrich Wenner, der „Ärzte Zeitung“.

In einem der abgesetzten und so verschobenen Fälle ging es um die bundesweit umstrittene Frage, ob und in welchem Umfang Kliniken Laborleistungen als Notfallleistungen abrechnen können. Allein im konkreten Fall stehen für einen Zeitraum von vier Jahren und einem Quartal rund 250.000 Euro im Streit.

Nächste BSG-Sitzung Mitte Mai

Die nächste Sitzung des für des Vertrags(zahn)arztrecht zuständigen Sechsten BSG-Senats ist für den 13. Mai geplant. Wenn es dabei bleibt, soll es schwerpunktmäßig um die Wirtschaftlichkeitsprüfung bei MKG-Chirurgen gehen.

Ohne Öffentlichkeit blieb wegen der Corona-Krise am vergangenen Donnerstag die Sitzung des Ersten BSG-Senats, der für GKV-Leistungen und Klinikabrechnungen zuständig ist. Den Vorsitz hatte erstmals BSG-Präsident Rainer Schlegel, der den Vorsitz von dem bei den Krankenhäusern nicht gerade beliebten, inzwischen aber in den Ruhestand getretenen Richter Ernst Hauck übernommen hat.

Auch der Erste Senat hat mehrere Verfahren abgesetzt. Immerhin zwei Krankenhaus-Fälle konnte er ohne mündliche Verhandlung beraten. Die Ergebnisse werden nun nicht mündlich verkündet; sie werden den Beteiligten in Form des abschließenden schriftlichen Urteils zugestellt. (mwo)

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