Bedarfsplanung

BSG bestätigt GBA

Das Bundessozialgericht hat die Einbeziehung auch kleiner Arztgruppen in die Bedarfsplanung bestätigt. An einigen Punkten muss das Gremium dennoch nachjustieren, etwa was die Größe der Planungsbezirke für Arztgruppen mit Patientenkontakt betrifft.

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