Beschneidung eines Jungen

Baby fast verblutet, nun doch keine Anklage gegen Arzt

Veröffentlicht:

NÜRNBERG. In Deutschland sind Beschneidungen aus religiösen Gründen legal. 2017 hatte ein Fall aus Nürnberg für Schlagzeilen gesorgt: Ein Säugling wurde daheim auf dem Küchentisch beschnitten, es kam zu Komplikationen. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen ein, die Rede war von Lebensgefahr. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, wurden die Ermittlungen nun überraschend eingestellt.

Der Arzt, der die Beschneidung durchgeführt hatte, muss nur eine Geldauflage zahlen. Für die Staatsanwaltschaft stelle sich der Fall anders dar als 2017, so Sprecherin Antje Gabriels-Gorsolke. Der Verdacht der gefährlichen Körperverletzung habe sich nicht bestätigt, und bei dem Jungen seien keinerlei bleibende Schäden entstanden. (dab)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen

Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Kommentare
Christin Berger 11.01.201912:36 Uhr

Beschneidung legal?

Der Artikel suggeriert, dass Beschneidungen aus religiösen Gründen immer legal in D sind. Dem ist mitnichten so. Dies gilt nur für Jungs.
In meinen Augen gehört für beide Geschlechter dieses "Ritual" in D verboten. Die Kinder sind nicht einwilligungsfähig und es werden gesunde Kinder operiert und verletzt. Für mich nicht tragbar. Wenn es ein Erwachsener für sich entscheidet, dann soll er/sie es machen. Aber nicht gesunde Kinder!

* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema

Gesundheitspolitik

HPV-Impfung verhindert Krebs

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuer GLP-1-Rezeptoragonist

Orforglipron: Bekommt Semaglutid jetzt Konkurrenz?

Lesetipps
Eine Frau streckt ihre Zunge heraus, man sieht ihre Zähne oben.

© vladimirfloyd / stock.adobe.com

Halitosis

Was hinter Mundgeruch stecken kann

Ein Stempel mit der Aufschrift "Regress"

© Gina Sanders / stock.adobe.com |

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen