Orientierungswert

Bahnen sich geräuschlose Verhandlungen an?

"Stell Dir vor, es sind Honorarverhandlungen, und keiner provoziert!" In der kommenden Woche starten Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes ihre Gespräche über die Anpassung des Orientierungswerts.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Ruhig ist es im Vorfeld der Honorarverhandlungen.

Ruhig ist es im Vorfeld der Honorarverhandlungen.

© Getty Images/Comstock Images/Photos.com

BERLIN. Der 31. August ist ein wichtiger Stichtag für niedergelassene Ärzte. Bis zu diesem Datum müssen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband den bundeseinheitlichen Punktwert in Euro im einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen angepasst haben. So steht es im SGB V.

Nach den heftigen Auseinandersetzungen zwischen den Verhandlungspartnern im vergangenen Jahr landete der Punktwert nach einem Mehrheitsbeschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses gegen die KBV bei 3,5363 Cent. Gefordert hatten die Ärzte 3,8 Cent. Die Kassenseite hätte den Wert am liebsten um sieben Prozent auf 3,25 Cent abgesenkt gesehen.

In diesem Jahr ist es im Vorfeld der Verhandlungen, die am kommenden Mittwoch aufgenommen werden sollen, ruhig. Das wird zum einen darauf zurückgeführt, dass sich der Orientierungswert ab diesem Jahr nach einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Verfahren bilden soll.

Zum Beispiel sind bei der Anpassung die Entwicklung der für Arztpraxen relevanten Investitions- und Betriebskosten automatisch zu berücksichtigen.

Zum anderen heißt es aus Ärztekreisen, dass die Parteien nicht an einem Krach zwischen Ärzten und Kassen ausgerechnet im Monat der Bundestagswahl interessiert seien.

Gefordert: Grundpauschalen nicht mehr in der Mengensteuerung

Ein Teil der Verhandlungspositionen der Ärzteseite liegen bereits vor. Die KBV beruft sich dabei auch auf die gesetzlichen Vorgaben:

› Die Veränderung der Morbidität müsse vollständig berücksichtigt werden.

› Der Inflationsausgleich für 2013 müsse bei der Anpassung des Orientierungswertes und damit bei der Festlegung der Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen in voller Höhe berücksichtigt werden.

› Die haus- und fachärztlichen Grundpauschalen sollen nicht mehr der Mengensteuerung unterliegen. Sie müssten aus der morbiditäsorintierten Gesamtvergütung herausgenommen und von den Kassen zu festen Preisen vergütet werden.

Steht der bundeseinheitliche Orientierungswert, wird auf Landesebene zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den regionalen Kassenverbänden weiter verhandelt.

Allianz der Ärzteverbände existiert noch

Aufmerksam verfolgt werden Verhandlungen auf jeden Fall von der Allianz der Ärzteverbände, die im vergangenen Jahr die Protestaktionen der Ärzte gegen die Kassen koordiniert hatte.

Es gebe die Allianz nach wie vor, sagte ein Sprecher des in dem Bündnis federführenden NAV-Virchow-Bundes der "Ärzte Zeitung". Je nachdem, wie sich die Verhandlungen entwickelten, könne man wieder aktiv werden.

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