Bausparverträge

Bald erstes Urteil zu neuer Vertragsklausel

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Im Streit um neue Kündigungsklauseln in Bausparverträgen peilt ein erstes Gericht eine Entscheidung an. Man werde im Spätsommer ein Urteil verkünden, sagte ein Sprecher des Landgerichts Karlsruhe.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die Bausparkasse Badenia geklagt – das Finanzinstitut hatte 2013 eine Klausel eingeführt, wonach sie bestimmte Altverträge 15 Jahre nach Vertragsabschluss kündigen kann.

Das hält sie für angemessen. Auf eine ähnliche Klausel setzen auch die Landesbausparkasse (LBS) Südwest und der Verband der Privaten Bausparkassen. Gegen sie klagt die Verbraucherzentrale ebenfalls. Auftakt zu diesen Verfahren in Stuttgart und Berlin soll im Sommer sein.

Angewandt wurde die Klausel noch nicht, die LBS hat sie seit 2005 in bestimmten Tarifen und könnte also erst 2020 auf dieser Basis kündigen. Der Verband nutzt die Klausel erst seit 2013 und die Badenia seit 2015. Die Verbraucherzentrale klagt aber schon jetzt, um künftige Nachteile für Verbraucher zu unterbinden.

Die strittige Kündigungsklausel ist ein neuer Weg für Kassen, um sich von Altkunden zu trennen. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil zur Substitutionsbehandlung

Methadon-Praxis darf nicht beliebig erweitert werden

Bundessozialgericht 2025

Wieder mehr Neuzugänge beim BSG-Vertragsarztsenat

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Review

RAS-Blocker präoperativ eher nicht absetzen?

Lesetipps
Ein Mann schwimmt in einem Schwimmbecken.

© TeamDF / stock.adobe.com

Umbrella-Review

Welcher Sport bei Depression und Angststörung am besten hilft