Bausparverträge

Bald erstes Urteil zu neuer Vertragsklausel

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KARLSRUHE. Im Streit um neue Kündigungsklauseln in Bausparverträgen peilt ein erstes Gericht eine Entscheidung an. Man werde im Spätsommer ein Urteil verkünden, sagte ein Sprecher des Landgerichts Karlsruhe.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die Bausparkasse Badenia geklagt – das Finanzinstitut hatte 2013 eine Klausel eingeführt, wonach sie bestimmte Altverträge 15 Jahre nach Vertragsabschluss kündigen kann.

Das hält sie für angemessen. Auf eine ähnliche Klausel setzen auch die Landesbausparkasse (LBS) Südwest und der Verband der Privaten Bausparkassen. Gegen sie klagt die Verbraucherzentrale ebenfalls. Auftakt zu diesen Verfahren in Stuttgart und Berlin soll im Sommer sein.

Angewandt wurde die Klausel noch nicht, die LBS hat sie seit 2005 in bestimmten Tarifen und könnte also erst 2020 auf dieser Basis kündigen. Der Verband nutzt die Klausel erst seit 2013 und die Badenia seit 2015. Die Verbraucherzentrale klagt aber schon jetzt, um künftige Nachteile für Verbraucher zu unterbinden.

Die strittige Kündigungsklausel ist ein neuer Weg für Kassen, um sich von Altkunden zu trennen. (dpa)

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