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Barcodelesegerät: GKV muss zahlen

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KASSEL (mwo). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen blinden Menschen im Einzelfall ein Barcodelesegerät bezahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Das Gerät setzt den auf Produkten aufgedruckten Strichcode in Sprache um.

Das Sehvermögen der heute 51-jährigen Klägerin ging ab 2005 wegen einer Leberschen Optikus Atrophie auf zwei Prozent zurück. Als Hilfe beantragte sie bei ihrer Kasse ein Barcodelesegerät für gut 3000 Euro, mit dem auch eine eigene Kennzeichnung von Gegenständen möglich ist.

Das BSG entschied, dass das Gerät bei der hauswirtschaftlichen Versorgung hilft. Diese gehöre unstreitig zu den Grundbedürfnissen, zu deren Ausgleich die Kassen beitragen müssen. Dabei muss jeder Einzelfall individuell beurteilt werden. Dies prüft nun das Landessozialgericht.

Az.: B 3 KR 9/10 R

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Das Gerät kann als Spachtel, Otoskop, Thermometer oder Stethoskop eingesetzt werden. Auf dem Display wird von DIHVA Undine Tischmeyer angegeben, was untersucht werden soll.

© Julia Frisch

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