Unterbringung

Bayern will Strafgesetz reformieren

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MÜNCHEN. Als Konsequenz aus dem Fall Gustl Mollath plant Bayern eine Bundesratsinitiative zur Reform der Unterbringung von Straftätern in der Psychiatrie. Für einen Gesetzesvorschlag laufe derzeit eine Befragung von Richtern und Staatsanwälten, sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstag).

Wichtige Punkte bei der Reform des Maßregelvollzugs (Paragrafen 63 und 64 StGB) seien eine Stärkung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und eine frühere Begutachtung der untergebrachten Menschen durch externe Gutachter.

"Und wir sollten überlegen, ob es eine Höchstdauer für die Unterbringung geben muss", sagte Bausback. Einen konkreten Zeitraum nannte er nicht. "Es darf niemand in der Psychiatrie das Gefühl haben, dort ‚lebendig begraben‘ zu sein." Für die Ausgestaltung und Regeln der Unterbringung sei zudem ein eigenes Gesetz nötig. Das ist bislang in den Maßregelvollzugsgesetzen der Länder geregelt.

Außerdem sollen die Gutachten eine wichtigere Rolle spielen: "Wir brauchen eine höhere Dichte an externen Gutachten. Je länger ein Straftäter in der psychiatrischen Anstalt untergebracht ist, umso höher werden die Anforderungen an die Begründung dafür sein müssen."

Spätestens nach drei Jahren Unterbringung müsse ein externer Gutachter die medizinischen Voraussetzungen prüfen.

Der Nürnberger Gustl Mollath war jahrelang in der Psychiatrie unterbracht. Er war nach großem Druck aus Öffentlichkeit und Politik im vergangenen Sommer nach sieben Jahren freigekommen. (dpa)

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