Bearbeitungsgebühr für Darlehen nicht erlaubt

KARLSRUHE (dpa). Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat Banken untersagt, Bearbeitungsgebühren für Darlehensverträge zu erheben.

Veröffentlicht:

Entsprechende Klauseln, dass Kunden zwei Prozent aus dem Darlehensvertrag, mindestens jedoch 50 Euro als Bearbeitungsgebühr bezahlen müssen, sind unwirksam, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Urteil. Der Senat hat allerdings die Revision für die Beklagte zugelassen, da der Bundesgerichtshof in dieser strittigen Frage noch keine grundsätzliche Entscheidung getroffen hat.

Nach Auffassung des OLG sind die Klauseln nicht transparent. Es sei für die Kunden nicht ersichtlich, wann die Gebühren anfallen. "Aus der Sicht eines durchschnittlichen Verbrauchers wird nicht deutlich, dass die Bearbeitungsgebühr für Anschaffungsdarlehen nur beim tatsächlichen Abschluss gelten", heißt es in der Begründung.

Außerdem dürfe der Kunde nicht dafür zur Kasse gebeten werden, dass die Bank seine Bonität prüfe. Solche Nachforschungen stellten keine Dienstleistung dar, sondern dienten allein den Vermögensinteressen der Bank und könnten somit nicht abgerechnet werden.

Mit dieser Entscheidung konnte sich die Schutzgemeinschaft für Bankkunden durchsetzen, welche die Klage angestrengt hatte. Sie war bereits in der Vorinstanz erfolgreich gewesen.

Az.: 17 U 192/10

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein

Lesetipps
Ei Spiegelei in einer Pfanne

© Kevsan / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Sind Eier wirklich so gefährlich für Herz und Gefäße?