Nikotin-Entwöhnung

Befreiung von Umsatzsteuer bestätigt

Rauchentwöhnungskurse können umsatzsteuerfrei sein, wenn sie medizinisch angezeigt sind, urteilte kürzlich der Bundesfinanzhof.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Für Rauchentwöhnungskurse fällt gewöhnlich Umsatzsteuer an. Das gilt jedoch dann nicht, wenn sie medizinisch indiziert sind.

Im Rahmen eines ärztlichen Behandlungsplans sind Nikotin-Entwöhnungskurse als steuerbegünstigte Heilbehandlung einzustufen, urteilte jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).

Damit bestätigt das oberste deutsche Finanzgericht eine unlängst vom Bundesfinanzministerium ergangene Klarstellung, wonach Vorsorgeleistungen, die auf den individuellen Gesundheitszustand eines Patienten abgestimmt sind, umsatzsteuerfrei bleiben (wir berichteten).

Der BFH gab im konkreten Fall einem Anbieter von Raucherentwöhnungsseminaren im Grundsatz recht. Einige Teilnehmer seiner Kurse kamen aus eigener Initiative, die meisten aber waren vom Betriebsarzt ihrer Firma geschickt worden.

Das Finanzamt verlangte auf die Entwöhnungskurse Umsatzsteuer. Der Seminaranbieter wollte das nicht einsehen. Die Kurse seien als Heilbehandlungen zum Zwecke der Vorbeugung und Prävention von Krankheiten steuerfrei.

Der BFH stimmte dem im Grundsatz zu. Es sei bekannt, dass Rauchen die Gesundheit schädige. Bei den Raucherentwöhnungskursen könne es sich daher um "dem Schutz der Gesundheit dienende Dienstleistungen" handeln.

Solche Dienstleistungen seien steuerfrei, wenn sie medizinisch angezeigt sind und wenn sie "im Rahmen einer medizinischen Behandlung - aufgrund ärztlicher Anordnung oder mit Hilfe einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme" gemacht würden.

Wann etwas "medizinisch angezeigt" ist, entscheide der Arzt, so der BFH. Dabei reichten auch Sammelüberweisungen von Betriebsärzten für die Steuerbefreiung aus, wenn sie auf medizinische Feststellungen gründen. (mwo)

Az.: XI R 19/12

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Landgericht Regensburg

Tod von Senioren: Lange Haftstrafen für Pflegekräfte

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Innovation in Studienendpunkten – Studienendpunkte für Innovationen

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neues Teilhabegesetz geht an den Start

So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Lungenkrebs so früh wie möglich erkennen und damit die Heilungschancen erhöhen helfen soll das neue Früherkennungsprogramm, das der G-BA beschlossen hat.

© Sascha Steinach / ZB / picture alliance

Beschluss des G-BA

Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung

Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung