Bei Straftaten darf Approbation entzogen werden
BRAUNSCHWEIG (pid). Ein Arzt, der wiederholt Straftaten begangen hat, darf nicht weiter in seinem Beruf arbeiten. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden.
BRAUNSCHWEIG (pid). Ein Arzt, der wiederholt Straftaten begangen hat, darf nicht weiter in seinem Beruf arbeiten. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden.
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