Bei Vertragsverlängerungen ist Vorsicht geboten
ERFURT (mwo). Ärzte, die das befristete Arbeitsverhältnis einer Mitarbeiterin verlängern wollen, müssen aufpassen: Eine erneute Befristung ist ohne Grund nur zulässig, wenn sich an den Arbeitsbedingungen nichts ändert. Wie jetzt das Bundesarbeitsgericht entschied, schließt dies aber Änderungen während der Laufzeit eines Vertrages nicht aus.