Der Standpunkt

Bei der Gesundheitskarte sind nun die Kassen am Zug

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Die Krankenkassen haben auf diese Entscheidung gewartet, viele Ärzte haben sie gefürchtet: Die Koalitionsfraktionen wollen die Pflicht für Ärzte, an einem Online-Abgleich der Versichertenstammdaten mitzuwirken, gesetzlich festlegen.

Gesetzt den Fall, die Koalition zerbricht nicht noch in diesem Sommer an ihren inneren Streitigkeiten, dürfte damit das nächste Kapitel der unendlichen Geschichte der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) aufgeschlagen werden. Denn an der Neuregelung zur eGK wird das GKV-Änderungsgesetz jedenfalls nicht scheitern.

Was für die Koalition ein Nebenschauplatz ist, wird dann voraussichtlich 2011 für Ärzte ein wichtiger Teil des Alltags. Der Weg, Ärzten, die nicht mit ihrer Praxis-EDV online gehen wollen, eine Option zu bieten, nur das Lesegerät an die Telematikinfrastruktur anzubinden, ist zusammen mit den Ärzten als Kompromiss entwickelt worden. Der Ärztetag hat auch diesen Kompromiss abgelehnt. Nun kommt es auf die Ärzte an der Basis an, wie sie sich mit den Gegebenheiten arrangieren.

Das aber hängt vor allem von den Regelungen im Detail ab. Mit den neuen Bestimmungen im Gesetz ist es ganz klar, dass Vertragsärzte den Krankenkassen ein Stück Verwaltungsarbeit abnehmen. Sie überprüfen, ob der Versicherte tatsächlich Anspruch auf Leistungen der Kasse hat. Das ist eine pragmatische Lösung, weil der Aufwand für Kassen sonst sehr viel höher wäre.

Nun kommt es darauf an, dass die Kassen Ärzten im Gegenzug eine faire Vereinbarung für die Anschaffung der nötigen Geräte und für den Zusatzaufwand anbieten. Nur mit einer angemessenen Vergütung hat das Projekt reelle Chancen. Außerdem kommt es auf die Details im Verwaltungsalltag an, ob das Gesetz mit Leben erfüllt wird. Zum Beispiel: Wer bezahlt im Notfall die Arztrechnung, wenn die Online-Prüfung der Karte ergibt, dass der Patient eigentlich keinen Anspruch hat?

Und der Datenschutz? Die Krankenkassen bekommen keine Daten, die sie nicht sowieso bekommen würden. Und die Datenschützer stehen dem Projekt grundsätzlich positiv gegenüber. Also grünes Licht? Wer den Kassen misstraut, kann mit seiner EDV offline bleiben. Und das sollte erst mal auch so bleiben.

Schreiben Sie dem Autor: hauke.gerlof@aerztezeitung.de

Lesen Sie dazu auch: Gesundheitskarte: KBV pocht auf Beteiligung der Kassen

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

Chronisch entzündliche Darmerkrankung noch vor Ausbruch identifizieren

Lesetipps
Dass es in der Medizin zwischen Männern und Frauen relevante Unterschiede gibt, ist schon länger bekannt. Dennoch werden immer noch insbesondere Frauen häufig schlecht versorgt, weil beispielsweise beim Herzinfarkt frauentypische Symptome nicht richtig gedeutet werden.

© zagandesign / stock.adobe.com

Stärkere Verankerung im Studium

Gendermedizin: Vorbehalte in der Ärzteschaft gibt es immer noch

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Ein Kind kratzt sich an der atopischen Haut in der Ellenbogenkuhle.

© Marina Terechowa / stock.adobe.com

Drei-Stufen-Schema

Atopische Dermatitis bei Kindern: Wie eine effektive Therapie aussieht