Berufskrankheit kann mehrere Ursachen haben
KASSEL (mwo). Eine Berufskrankheit kann auch dann entschädigt werden, wenn sie auf verschiedene Tätigkeiten und Ursachen zurückgeht. Nach einem schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel muss der Versicherte dann nicht nachweisen, welches die wesentliche Ursache ist.