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Besonderer Vertrieb für eine besondere Ware - Keine Apothekenketten in Deutschland

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Erst herrschte große Aufregung - doch nun kann alles bleiben, wie es ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat das Fremdbesitzverbot für Apotheken bestätigt. Auch weiterhin dürfen nur approbierte Pharmazeuten Apotheken besitzen und betreiben, Ketten bleiben unzulässig.

Von Martin Wortmann

Brachte den Stein ins Rollen: Die DocMorris-Apotheke in Saarbrücken

Brachte den Stein ins Rollen: Die DocMorris-Apotheke in Saarbrücken

© Foto: dpa

Mit dieser Entscheidung billigte der EuGH die deutsche und eine ähnliche italienische Regelung. Dies sei im Interesse des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt, so der EuGH.

Pharmagroßhändler hofften auf grünes Licht

Konkret unterlag das Saarland im Streit mit mehreren Apotheker-Verbänden und Apothekern. Das Bundesland hatte die deutschen Vorschriften für europarechtswidrig gehalten und hatte deshalb 2006 der niederländischen Internet-Apotheke DocMorris den Betrieb einer Filiale in Saarbrücken erlaubt. Dagegen klagten mehrere Apotheker und Apotheker-Verbände. Das Verwaltungsgericht Saarbrücken legte den Streit dem EuGH vor. Mehrere Drogeriemarktketten und Pharmagroßhändler hofften seitdem auf grünes Licht aus Luxemburg, um in den Apotheken-Markt einsteigen zu können.

Doch das Fremdbesitzverbot kann bleiben, urteilte der EuGH. Es greife zwar in die Niederlassungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr ein, "diese Beschränkung lässt sich jedoch mit dem Ziel rechtfertigen, eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen", erklärten die Luxemburger Richter.

Zur Begründung verwiesen sie auf "den ganz besonderen Charakter der Arzneimittel". Angesichts ihrer therapeutischen Wirkung unterschieden diese sich grundlegend von anderen Waren. Daher sei es legitim, wenn EU-Staaten versuchten, Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung und für eine hochwertige Arznei-Versorgung so weit wie möglich zu verringern. Um dies zu erreichen, ist es nach dem Luxemburger Urteil ein möglicher und zulässiger Weg, nur ausgebildeten Apothekern den Besitz und Betrieb einer Apotheke zu erlauben. Zwar wollten auch Apotheker Gewinne erwirtschaften, gleichzeitig brächten sie aber "einen beruflich-fachlichen Blickwinkel" ein. Ihr Gewinnstreben werde so "gezügelt". Umgekehrt könne eine falsche oder übertriebene Einnahme von Medikamenten auch zu "einer Verschwendung finanzieller Mittel" führen.

Es gibt nur wenige Bereiche, in denen das EU-Recht spannungsgeladener und der Entscheidungsspielraum des EuGH größer ist als im Gesundheitswesen. Dies ist einerseits der Zuständigkeit der einzelnen EU-Staaten zugeordnet. Andererseits schweben auch über dem Gesundheitswesen die wirtschaftlichen "Grundfreiheiten", insbesondere die Kapital- und die Niederlassungsfreiheit. Daran, so der EuGH, muss sich auch das Gesundheitswesen messen lassen. Dies haben die Luxemburger Richter nun getan und den Gesundheitsschutz über die EU-weiten Wirtschaftsfreiheiten gehängt.

Das unterlegene Saarland will das Urteil akzeptieren Das unterlegene Saarland zeigte sich nach der Urteilsverkündung verschnupft. In den bundesweit 21 600 Apotheken arbeiteten schon heute mehr angestellte Apotheker als "Eigentümer-Apotheker", erklärte Gesundheitsstaatssekretär Wolfgang Schild (CDU) in Saarbrücken. Auch käme wohl niemand auf die Idee, dass ein Krankenhausarzt schlecht behandle, nur weil ihm das Krankenhaus nicht gehöre. Dennoch werde das Saarland das Urteil akzeptieren.Über die DocMorris-Apotheke muss nun abschließend allerdings das Verwaltungsgericht Saarbrücken entscheiden. Bis dahin bleibe die umstrittene Apotheke geöffnet, erklärte in Stuttgart das Tochterunternehmen des Pharmagroßhändlers Celesio. Für den Fall, dass der EuGH grünes Licht geben würde, hatte Celesio nach Informationen des Branchendienstes Apotheke Adhoc bereits mit zahlreichen Apothekern Verträge zur Übernahme geschlossen. Nach dem Luxemburger Urteil bleibt dieser Weg nun versperrt.

DocMorris will nun seine Kooperation mit unabhängigen Apothekern ausbauen und tritt damit DocMorris die Konkurrenz zu den schon heute mächtigen Apotheken-Kooperationen an. Die haben sich bereits im Vorfeld des Luxemburger Urteils in Stellung gebracht und erwarten nun keinesfalls Entspannung am Markt. Denn als Franchise-System könnten DocMorris und andere "De-facto-Ketten" aufbauen, sagte der Geschäftsführer der "Partner Apotheken", Peter Menk, dem Branchendienst Gesundheit Adhoc. Dabei spiele der Wettbewerb um attraktive Standorte eine große Rolle. Doch Menk ist zuversichtlich: "Die Zukunft wird den Kooperationen gehören."

Reaktionen auf die Entscheidung des EuGH

Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Apothekerverbände haben das EuGH-Urteil zum deutschen Apothekenrecht einhellig begrüßt. "Die Apotheke im Eigentum des Apothekers sichert in Deutschland eine von Kapitalinteressen unabhängige Arzneimittelversorgung", erklärte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Das Urteil bringe der Apothekerschaft "Rechtssicherheit". Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, sprach von einem "guten Tag" für den Patientenschutz. Das Fremdbesitzverbot sichere qualifizierte Betreuung durch unabhängige Apotheker.

Zufrieden äußerte sich auch die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes forschender Pharma-Unternehmen (VfA), Cornelia Yzer. Das Urteil sorge für den "Erhalt des bewährten deutschen Apothekenvertriebswegs". Pro Generika-Geschäftsführer Peter Schmidt betonte, "nur unabhängige Apotheken bieten die unabhängige Beratung". (hom)

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