Gesundheitszentren

"Betreutes Schlafen?" DKG winkt ab

Krankenhausgesellschaft hält nichts von der Idee, Klinikstandorte in Gesundheitszentren umzuwandeln.

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BERLIN. Die Krankenhäuser reklamieren den Sicherstellungsauftrag für die ambulante fachärztliche Versorgung in ländlichen Regionen für sich. Das hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft bekräftigt.

Die ambulante fachärztliche Versorgung solle in vollem Umfang auf die dortigen Krankenhausstandorte übertragen werden und die notwendigen Finanzvolumina von den KVen auf diese Kliniken übergehen. "Letztlich würde damit nur ordnungspolitisch das vollzogen, was heute bereits Realität ist, sagte DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß am Mittwochnachmittag.

Die Krankenhausgesellschaft reagierte damit auf Reformvorschläge der KBV. Die hatte am Mittwoch die Umwandlung von defizitären Klinikstandorten auf dem Land in Integrierte Gesundheitszentren (IGZ) vorgeschlagen.

Kernleistung dieser Versorgungseinheiten abseits der Ballungsräume solle eine fachärztliche Grundversorgung mit dem Schwerpunkt auf allgemeinärztlichen, internistischen und weiteren konservativen Angeboten sein. Dazu solle in einer "Erweiterten ambulanten Versorgung" (EAV) die Möglichkeit geschaffen werden, Patienten für bis zu fünf Tage zur Überwachung aufzunehmen.

Die Vorschläge gehen auf ein Gutachten von Wissenschaftlern der Universität Bayreuth im Auftrag der KBV zurück. Um diesen Kern herum könnten sich in weiteren Schritten Abteilungen für ambulantes Operieren, Apotheke, Physiotherapie und Pflegedienste gruppieren.

"Wer ländliche Krankenhausstandorte zu ambulanten Behandlungszentren mit betreutem Schlafen umbauen möchte, der zeigt, wie wenig Verständnis er für den tatsächlichen Versorgungsbedarf dieser Regionen mitbringt", sagte Gaß.

Die KVen versuchten damit ihre Versäumnisse zu kaschieren, auf dem Land für eine ausreichende ambulante und hausärztliche Versorgung zu sorgen. Tatsächlich erbrächten die Landkrankenhäuser schon heute die ambulante fachärztliche Versorgung, die Notfall-und die Notarztversorgung für die Bevölkerung.

Die Bayreuther Gutachter haben 75 Klinikstandorte, 20 davon in Bayern, identifiziert, die für eine Umwandlung in ambulante Versorgungszentren in Verantwortung der Vertragsärzte in Frage kommen.

Sie hingen am Tropf kommunaler Geldgeber und erfüllten die Voraussetzungen für Sicherheitszuschläge nicht, sagten die Gutachter. Die Voraussetzungen für die Gewährung dieser Zuschläge hat der Gemeinsame Bundesausschuss, dem auch die DKG angehört, zuletzt am 24. November 2016 deutlich ausgeweitet. (af)

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