Betriebsräte genießen Schutz bei PC-Nutzung

Veröffentlicht:

BERLIN (dpa). Betriebsräte, auch in Kliniken und Praxen, genießen bei der Nutzung ihrer Dienst-PC besonderen Datenschutz. Sie müssen sich nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg am PC nicht mit ihrem Namen anmelden. Stattdessen dürften sie einen Sammelcode verwenden, so das Gericht.

Dies gelte auch dann, wenn ansonsten per Gesamtbetriebsvereinbarungeine persönliche Anmeldung vorgeschrieben sei, hieß es in der Gerichtsmitteilung. In dem Fall stritten Arbeitgeber und Betriebsrat darüber, ob die im Unternehmen ansonsten geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch für die Arbeit mit und am Computer des Betriebsrats gelten.

Der Betriebsrat verlangte zur Anmeldung eine Sammelkennung. Er befürchtete, dass der Arbeitgeber bei einer individuellen Kennung das Nutzungsverhalten der einzelnen Betriebsratsmitglieder überwachen könnte.

Der Arbeitgeber verwies auf die Gesamtbetriebsvereinbarung, die eine individuelle Anmeldung vorschreibe. Der Betriebsrat verarbeite zudem auf seinem Computer personenbezogene Daten; ein Gruppenaccount sei deshalb datenschutzrechtlich unzulässig.

Das Landesarbeitsgericht entsprach jedoch dem Wunsch des Betriebsrats. Dieser bestimme grundsätzlich allein, wie sein Computer konfiguriert werde und in welcher Weise sich Benutzer anzumelden hätten, entschieden die Richter unter Berufung auf die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde jedoch Beschwerde zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Az.: 10 TaBV 1984/10

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen