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Im Trend

Betriebsräte verhandeln immer öfter über Mitarbeitergesundheit

Arbeitszeit, Datenschutz und psychische Belastungen sind die Top-Themen bei Betriebsvereinbarungen, so eine Studie.

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DÜSSELDORF. Was Arbeitsausfälle angeht, spielen psychische Belastungen eine zunehmend stärkere Rolle. Der Arbeitsausfall durch psychische Erkrankungen ist nach Angaben des AOK-Bundesverbandes in den vergangenen zehn Jahren mit 79,3 Prozent überproportional stark gestiegen. Unter AOK-Mitgliedern fehlte jedes zehnte 2016 einmal wegen einer psychischen Erkrankung.

Dass hier Handlungsbedarf besteht, spiegelt sich nach einer aktuellen Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Management wider. Wichtige Themen seien dabei Arbeitszeit, Datenschutz und Gesundheit.

Den stärksten Zuwachs habe es in den vergangenen Jahren bei Vereinbarungen zum Schutz vor psychischen Belastungen gegeben. Inzwischen gebe es in rund 30 Prozent der mitbestimmten Betriebe eine Vereinbarung zu psychischen Gefährdungsbeurteilungen. Mehr als die Hälfte dieser Vereinbarungen sei seit 2015 abgeschlossen worden.

Psyche ist Trendthema

Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen seien das "Trendthema Nummer 1", lautet es in der Analyse. "Vor allem Betriebsräte mit einem hohen Anteil von Hochqualifizierten und einem hohen Anteil von neu gewählten Mitgliedern holen bei diesem Thema auf", heißt es ergänzend.

Die Experten haben nach eigenen Angaben Daten der WSI-Betriebsrätebefragungen 2015 und 2017 und aus dem Archiv Betriebliche Vereinbarungen ausgewertet. Die Betriebsrätebefragung ist demnach repräsentativ für mitbestimmte Betriebe aus allen Branchen mit mehr als 20 Beschäftigten.

Am häufigsten geht es der Analyse zufolge in Betriebsvereinbarungen um das Thema Arbeitszeit. So hätten beispielsweise rund 71 Prozent aller Betriebe mit Arbeitnehmervertretung ein gültiges Abkommen zu Arbeitszeitkonten.

Einerseits sollten diese Regelungen den Beschäftigten ermöglichen, selbstbestimmter über ihre Arbeitszeit zu entscheiden, gleichzeitig müssten Betriebsräte einer Entgrenzung der Arbeit entgegentreten, wie es weiter heißt. (maw)

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