Pflege

BfArM startet Antragsportal für digitale Pflegeanwendungen

Ab sofort können Hersteller digitaler Pflegeanwendungen die Aufnahme ihres Produktes in das DiPA-Verzeichnis beantragen. Das Verzeichnis soll im kommenden Frühjahr online gehen.

Veröffentlicht:
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Industrieprodukte entscheidet künftig auch über die Aufnahme digitaler Pflegeanwendungen ins Verzeichnis.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Industrieprodukte entscheidet künftig auch über die Aufnahme digitaler Pflegeanwendungen ins Verzeichnis.

© Oliver Berg / dpa / picture alliance

Bonn. Hersteller digitale Pflegeanwendungen (DiPA) können ab sofort ein digitales Antragsportal die Aufnahme ihrer Anwendung in das DiPA-Verzeichnis beantragen. Zeitgleich startet auch das Beratungsverfahren im Bundesinstitut für Arzneimittel und Industrieprodukte. Darauf weist das Institut in einer aktuellen Mitteilung hin. Die Unternehmen könnten dort Fragen zu den speziellen Produkten und den erforderlichen Nachweisen sowie zum Verfahren stellen. Das Verzeichnis für DiPA werde mit den ersten aufgenommenen Pflegeanwendungen voraussichtlich im April 2023 online gehen.

Mit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) im Juni 2021 sei ein weiterer Impuls für die Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung gesetzt worden, heißt es. Pflegebedürftige Personen, die im eigenen Haushalt leben, haben nun Anspruch auf die Versorgung mit DiPA bis zu einem Betrag von insgesamt 50 Euro im Monat. DiPA dienen dazu, Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten der Pflegebedürftigen zu mindern oder einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken. Auch die Kommunikation mit pflegenden Angehörigen, sonstigen ehrenamtlich Pflegenden und Pflegefachkräften kann durch die Nutzung von DiPA verbessert werden.

Erprobung ist nicht vorgesehen

Das BfArM prüft in dem Verfahren Sicherheit und Funktionstauglichkeit, Datenschutz und Datensicherheit, Interoperabilität und Qualität der Anwendung. Außerdem geht es darum, ob die DiPA einen pflegerischen Nutzen aufweist. Dieser pflegerische Nutzen muss vom Hersteller anhand einer quantitativ vergleichenden Studie nachgewiesen werden. Eine vorläufige Aufnahme zur Erprobung wie bei den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) ist bei den DiPA nicht vorgesehen.

Das Antragsportal ist unter der Adresse antrag.bfarm.de zu erreichen. Dort sind auch umfassende Hinweise und Hilfestellungen zum Verfahren veröffentlicht. (kaha)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Glosse

Achtung, das PVS schlägt Pilz-Alarm!

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Lipidtherapie

Erster oraler PCSK9-Hemmer Enlicitide senkt LDL-Cholesterin

Lesetipps
In der Grippe-Saison 2025/2026 in Europa wird die Influenza-Variante, A(H3N2) der Subklade K wahrscheinlich eine dominierende Rolle spielen.

© peterschreiber.media / stock.adobe.com

Influenza A(H3N2) Subklade K

Grippe-Saison in diesem Jahr früher – ECDC rät zu Impfung