Bundessozialgericht

„Blind“ heißt, der Sehapparat ist geschädigt

Veröffentlicht:

Kassel. Das Behinderungs-Merkzeichen „blind“ und damit in fast allen Bundesländern auch das Blindengeld setzt eine Störung des Sehapparats voraus. Das hat am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.

Die heute 14-jährige Klägerin leidet seit ihrer Geburt an einer ausgeprägten nichtketotischen Hyperglycinämie, verbunden mit schweren Schädigungen des Gehirns. In ihren Behindertenausweis sind die Merkzeichen H, B, G, AG und RF eingetragen. Das Merkzeichen „Bl“ für „blind“ verweigerte das Land Niedersachsen mit dem Hinweis, der Sehapparat sei nicht geschädigt.

Mit Ausnahme Bayerns gilt das Merkzeichen „Bl“ bundesweit als Voraussetzung des jeweiligen Landes-Blindengelds. Zudem führt es unter anderem zu Steuererleichterungen. Das BSG entschied, dass allein die Stoffwechselstörung nicht zum Merkzeichen „Bl“ führen kann.

Das Schwerbehindertenrecht erfasse Behinderungen allein unter „medizinischen Gesichtspunkten getrennt nach Organ- und Funktionseinheiten“. Daher sei Blindheit „beschränkt auf Störungen des Sehapparats“.

Zu diesem gehöre auch die Sehrinde. Im Streitfall soll daher das Landessozialgericht Celle noch klären, ob bei dem Mädchen auch diese geschädigt ist. (mwo)

Bundessozialgericht: Az.: B 9 SB 1/18 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Mittlere Veränderung der BCVA zu verschiedenen Zeitpunkten (sekundärer Endpunkt)

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [4]

Leichte Handhabung, korrekte Verabreichung

Aflibercept-Biosimilar in anwenderfreundlicher Fertigspritze

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
IVOM-Therapie mit Vabysmo® ab sofort noch effizienter

© Roche

Neovaskuläre altersabhängige Makuladegeneration (nAMD)

IVOM-Therapie mit Vabysmo® ab sofort noch effizienter

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Anzeige der Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Prof. Dr. Ralf Dechend (links), Prof. Dr. Armin Wolf (Mitte), Prof. Dr. Nicolas Feltgen (rechts)

© [M] Claus Uhlendorf; Privat; Privat; Vicu9 / Getty Images / iStock; koolsabuy / stock.adobe.com

„ÄrzteTag extra“-Podcast

RVV: Interdisziplinär gegen Sehverlust, Herzinfarkt und Schlaganfall kämpfen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse