Direkt zum Inhaltsbereich

Bundessozialgericht

„Blind“ heißt, der Sehapparat ist geschädigt

Veröffentlicht:

Kassel. Das Behinderungs-Merkzeichen „blind“ und damit in fast allen Bundesländern auch das Blindengeld setzt eine Störung des Sehapparats voraus. Das hat am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.

Die heute 14-jährige Klägerin leidet seit ihrer Geburt an einer ausgeprägten nichtketotischen Hyperglycinämie, verbunden mit schweren Schädigungen des Gehirns. In ihren Behindertenausweis sind die Merkzeichen H, B, G, AG und RF eingetragen. Das Merkzeichen „Bl“ für „blind“ verweigerte das Land Niedersachsen mit dem Hinweis, der Sehapparat sei nicht geschädigt.

Mit Ausnahme Bayerns gilt das Merkzeichen „Bl“ bundesweit als Voraussetzung des jeweiligen Landes-Blindengelds. Zudem führt es unter anderem zu Steuererleichterungen. Das BSG entschied, dass allein die Stoffwechselstörung nicht zum Merkzeichen „Bl“ führen kann.

Das Schwerbehindertenrecht erfasse Behinderungen allein unter „medizinischen Gesichtspunkten getrennt nach Organ- und Funktionseinheiten“. Daher sei Blindheit „beschränkt auf Störungen des Sehapparats“.

Zu diesem gehöre auch die Sehrinde. Im Streitfall soll daher das Landessozialgericht Celle noch klären, ob bei dem Mädchen auch diese geschädigt ist. (mwo)

Bundessozialgericht: Az.: B 9 SB 1/18 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Mittlere Veränderung der BCVA zu verschiedenen Zeitpunkten (sekundärer Endpunkt)

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [4]

Leichte Handhabung, korrekte Verabreichung

Aflibercept-Biosimilar in anwenderfreundlicher Fertigspritze

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Aflibercept 8 mg bei nAMD, DMÖ und jetzt auch RVV

© Science Photo Library / ALAN FROHLICHSTEIN

Zulassungserweiterung für VEGF-Inhibitor bei Makulaödem infolge eines RVV

Aflibercept 8 mg bei nAMD, DMÖ und jetzt auch RVV

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Bayer Vital GmbH, Leverkusen
IVOM-Therapie mit Vabysmo® ab sofort noch effizienter

© Roche

Neovaskuläre altersabhängige Makuladegeneration (nAMD)

IVOM-Therapie mit Vabysmo® ab sofort noch effizienter

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Anzeige der Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Praxisinventar

So lassen sich Praxen ihre Therapieliege fördern

Oft langer Weg bis zur Diagnose

Wie Sie Patienten mit seltenen Erkrankungen früher erkennen

Lesetipps
Die erwachsene Tochter zeigt ihrer älteren Mutter, wie man Healthtech-Geräte wie eine Smartwatch mit mobiler App nutzt, um zu Hause Gesundheit, Herzfrequenz und Blutdruck zu überwachen.

© CandyRetriever / stock.adobe.com

Früherkennung von Bluthochdruck

Hypertonie: Wenn die Smartwatch in falsche Sicherheit wiegt

Eine ältere Person hält drei Blisterstreifen mit Tabletten zwischen beiden Händen.

© wernerimages / stock.adobe.com

GeriPAIN-Leitlinie

Welche Schmerztherapien eignen sich für geriatrische Patienten?