Steuererklärung

Bodyguard lässt sich von Steuer absetzen

211.000 Euro hatte eine Frau für einen Bodyguard steuerlich abgesetzt - zu Recht, entschied jetzt ein Gericht. Eine Rentnerin aus NRW schützt sich so steuersparend vor einer falschen Ärztin.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:
Lässt sich eine Person aus berechtigten Gründen bewachen, können die Kosten für den Sicherheitsdienst in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Lässt sich eine Person aus berechtigten Gründen bewachen, können die Kosten für den Sicherheitsdienst in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

© LuckyImages / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)

MÜNSTER. Eine wohlhabende Frau aus Nordrhein-Westfalen musste sich mit einem privaten Sicherheitsdienst vor einer sich als Ärztin ausgebenden Erbschleicherin schützen. Die hohen Kosten der Rund-um-die-Uhr-Bewachung kann sie steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, wie kürzlich das Finanzgericht Münster entschied.

 Das sei zulässig, "wenn die Aufwendungen notwendig und angemessen sind, um eine Gefahr für Leib und Leben abzuwehren", begründeten die Richter.

Zur Alleinerbin gemacht

Die Klägerin hatte 2007 eine erwachsene Frau adoptiert, die sich als Ärztin ausgegeben hatte. 2008 setzte sie die angebliche Ärztin in einem notariellen Testament als Alleinerbin ein und verzichtete auf ihr Anfechtungsrecht. Außerdem erhielt die Adoptivtochter eine General- und Vorsorgevollmacht.

Dolch die vermeintliche "Dr. med." hatte nie promoviert. Ihre dennoch vorhandenen pharmakologischen Kenntnisse nutzte sie, um die alte Frau mit Antidepressiva ruhig zu stellen. Nur für wichtige Termine, insbesondere den Notartermin 2008, reduzierte sie die Dosen und steuerte mit anderen Medikamenten gegen.

Mithilfe eines Bekannten gelang es der Frau, sich von ihrer Adoptivtochter zu befreien. Sie zog in ein Seniorenheim, erklärte den Rücktritt vom Erbvertrag und beantragte wegen arglistiger Täuschung die Aufhebung der Adoption.

Adobtivtochter versuchte weiter

Doch die Adoptivtochter ließ nicht locker. Mehrfach versuchten sie oder von ihr beauftragte Personen, Zugang zu der alten Frau zu bekommen. Um sich zu schützen, beauftragte diese einen privaten Sicherheitsdienst und ließ sich – mit Kosten von 15 Euro pro Stunde – rund um die Uhr bewachen.

In ihrer Steuererklärung für 2009 gab die Seniorin – bei einem Einkommen über einer halben Million Euro – außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 381.000 Euro an, davon 211.000 Euro für den Sicherheitsdienst.

Das Finanzamt erkannte mehrere Posten nicht an, darunter die Bewachung. Das Finanzgericht Münster gab nun jedoch der dagegen gerichteten Klage statt. Die Bewachungskosten seien der Frau "aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig erwachsen".

Denn 2006 bis 2008 sei sie "einer schweren Gesundheitsbedrohung und einer unzumutbaren Beschränkung der persönlichen Freiheit" durch die vermeintliche Ärztin ausgesetzt gewesen. Im Streitjahr 2009 habe dann "die Gefahr einer Entführung und damit einer Wiederholung der körperlichen Übergriffe bestanden". Nach Aussage mehrerer Zeugen habe sie hiervor große Angst gehabt.

Angst war begründet

Nach Überzeugung des FG Münster war diese Angst schon wegen der mehrfachen Versuche einer erneuten Kontaktaufnahme auch begründet. Daher sei die Frau "gezwungen gewesen, sich vor weiteren möglichen Angriffen gegen Leib und Leben zu schützen". Dies habe die Seniorenresidenz als offene Einrichtung aber nicht leisten können.

Die Aufwendungen für den Sicherheitsdienst seien daher "den Umständen nach notwendig und angemessen gewesen". Die Höhe der Bewachungskosten stehe dem nicht entgegen.

Finanzgericht Münster

Az.: 13 K 1045/15

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Kommentare
Rudolf Egeler 23.02.201810:36 Uhr

FG Münster-Urteil Az: 13K 1045/15

Was wird wohl der BFH dazu sagen, da ja das FA sicher in Revision gehen wird ?
Ein höchstrichterliches Urteil ist hier sicher angebracht, um auch für ähnliche Fälle Rechtsicherheit zu bekommen.

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