Bundessozialgericht
Borreliose-Infektion kann künftig leichter als Berufskrankheit gewertet werden
Beschäftigte müssen nun nicht mehr nachweisen, dass ihre Borreliose-Erkrankung auf einen konkreten Zeckenstich während der Arbeit zurückzuführen ist. Es genügt die „besondere Infektionsgefahr“.