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Heil- und Hilfsmittel

Branche warnt vor Lücken in der Versorgung

Änderungsbedarf beim geplanten Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungs-Gesetz sehen die Anbieter moderner Wundauflagen. Sonst entstünden Versorgungslücken, warnen sie.

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BERLIN. Für 900.000 chronische Wundpatienten entstehen Versorgungslücken, wenn Verbandmittel nicht mehr vollständig von den Krankenkassen erstattet werden. Diese Bedenken äußern die Hersteller moderner Wundversorgungsprodukte im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) mit Blick auf das geplante Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungs-Gesetz (HHVG) – und fordern Rechtssicherheit bei der Versorgung mit Verbandmitteln.

Kostenträger versuchten, das aktuell diskutierte HHVG "als Kostensenkungsprogramm zu instrumentalisieren", so die Befürchtung der Branchenvertreter. Mit Hilfe einer neuen Legaldefinition im SGB V sollten, so die Forderung der Hersteller, weitestgehend alle etablierten Verbandmittel – wie bisher üblich – ohne Einschränkung und ohne zusätzliches Bewertungsverfahren unmittelbar von den Krankenversicherungen erstattet werden.

"Die Krankenkassen fordern eine enge Definition, um Wundverbände mit Zusatznutzen wie antimikrobielle Wundauflagen aus der unmittelbaren Erstattungsfähigkeit auszuschließen", monieren die Unternehmen. Betroffen wären, wie sie hinweisen, vor allem Patienten mit besonders schweren Wunden, unter denen beispielsweise Krebspatienten oder Patienten in der Palliativversorgung leiden. Diese Patientengruppen würden ohne diese modernen und seit langem etablierten Verbandmittel zusätzlich beeinträchtigt und wohl auch finanziell belastet.

Für "verbandmittelähnliche" Medizinprodukte werde ein Bewertungsverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss eingeführt, mit dem die Notwendigkeit und der Nutzen nachgewiesen werden sollen. Erst nach dem Bestehen dieses Verfahrens werde das neue Produkt von den Krankenkassen erstattet. Die angestrebte Rechtssicherheit wird von den Herstellern auch für die Nutzenbewertung "verbandmittel-ähnlicher" Produkte eingefordert.

Derartige Medizinprodukte werden in Zukunft die medizinische Notwendigkeit und den therapeutischen Nutzen belegen müssen, was die Hersteller grundsätzlich akzeptieren.

Für diesen Nutzennachweis müssen jedoch spezifische Regeln definiert werden, die Medizinprodukte erfüllen können, fordern die Hersteller. Indes gebe es aber noch keine eindeutigen Anforderungen an das neue Bewertungsverfahren, wie sie betonen. Im Raum stünden widersprüchliche Aussagen zu den Anforderungen an den zukünftigen Nutzennachweis. Einerseits werde ein "niederschwelliges" Verfahren angekündigt, andererseits werde der Nachweis in Form von wissenschaftlichen Studien höchstmöglicher Evidenz gefordert. "Wir brauchen auch bei der Nutzenbewertung von neuartigen Verbandmitteln verbindliche und angemessene Vorgaben, nach denen bewertet wird", so Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer und Mitglied des Vorstands des BVMed.

"Deshalb plädieren wir dafür, Verfahrenssicherheit herzustellen und erwarten vom Bundesgesundheitsministerium klare Regeln in Form einer Rechtsverordnung." Regeln aus dem Arzneimittelsektor seien ungeeignet und sollten daher nicht unkritisch "übergestülpt" werden. "Hier sind Verbesserungen am Gesetzentwurf notwendig", so Schmitt. Damit keine Versorgungslücken entstehen, sollte der Gesetzesentwurf die vorgesehene Übergangsfrist von zwölf Monaten deutlich anheben, um den Herstellern eine realistische Möglichkeit einzuräumen, die deutlich höheren Anforderungen zu erfüllen, so das Plädoyer der Branche.

Für eine Studiendurchführung für "verbandmittel-ähnliche" Produkte würden mindestens sechs Jahre benötigt, konkretisieren sie den Zeitrahmen. Der hohe Aufwand und die zeitlichen Dimensionen würden auch von den dermatologischen Fachgesellschaften und dem Deutschen Wundrat so eingeschätzt. Eine entsprechende Übergangsfrist sei für die Versorgung der Patienten notwendig, finde sich aber bisher nicht im Gesetzesentwurf, so die Conclusio. (maw)

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