Gesellschaftliche Teilhabe von blinden und gehörlosen Menschen
Brandenburg will Landespflegegeld erhöhen
In Brandenburg erhalten rund 2.900 blinde und gehörlose Menschen Landespflegegeld. Das Kabinett hat nun die Erhöhung der Sätze zum 1. Juli beschlossen.
Veröffentlicht:Potsdam. Das Land Brandenburg will sein Landespflegegeld für blinde und gehörlose Menschen zum 1. Juli um rund 20 Prozent anheben. Eine entsprechende Änderung des Landespflegegeldgesetzes beschloss das Kabinett am Dienstag auf Vorschlag von Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher. Die Leistungen wurden zuletzt vor sechs Jahren angepasst.
In Brandenburg erhalten rund 2.900 blinde und gehörlose Menschen Landespflegegeld. Es ist eine Zusatzleistung neben anderen individuellen Unterstützungsformen. Mit der Novellierung sollen die monatlichen Leistungen für blinde Menschen von 345,80 Euro auf 425 Euro und für gehörlose Menschen von 106,60 Euro auf 130 Euro steigen. Zudem soll der Personenkreis der Anspruchsberechtigten vergrößert werden: Auch blinde und gehörlose Menschen, die in besonderen Wohnformen oder in stationären Einrichtungen leben, sollen diese Leistung des Landes künftig erhalten können.
Außerdem soll der Name des Gesetzes in Landesteilhabegesetz geändert werden.„Aus dem Landespflegegeldgesetz wird das Landesteilhabegesetz“, sagte Nonnemacher. Man verbessere die gesellschaftliche Teilhabe von blinden und gehörlosen Menschen. „Sie können mehr gezielte Unterstützung erhalten, um möglichst eigenständig und uneingeschränkt am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben zu können.“ (lass)