Briefabgabe an Dritte nur mit Empfängerhinweis

KÖLN (dpa). Ein Zusteller darf Briefe oder Pakete nicht bei Nachbarn abgeben, ohne dem abwesenden Empfänger eine Nachricht zu hinterlassen. Das entschied das Kölner Oberlandesgericht (OLG) in einem Berufungsverfahren.

Veröffentlicht:

Ein Unternehmen, das Pakete anderen Hausbewohnern aushändigt, ohne dem Empfänger eine entsprechende Nachricht in den Briefkasten zu werfen, handele dem Urteil zufolge rechtswidrig.

Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des beklagten Paketzustellers verstoße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch und sei unwirksam.

Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverein. Das OLG ließ keine Revision zu. Das Urteil ist trotzdem noch nicht rechtskräftig, da der Paketzusteller direkt beim Bundesgerichtshof eine Überprüfung anfragen kann.

Az.: 6 U 165/10

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Let‘s talk about...

Tabuthema Sex: Wie spricht man es in der Sprechstunde an?

Blutzuckervariabilität

Wie die Time Below Range das Diabetes-Management verbessert

Lesetipps
Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt