Gesetzesentwurf

Bundesrat will härtere Strafen für Taten mit K.O.-Tropfen

Wer seine Opfer mit K.O.-Tropfen bewusstlos macht, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft werden, so ein Gesetzentwurf des Bundesrates. Derartige Verbrechen seien besonders perfide und heimtückisch.

Veröffentlicht:
Gläser im Dunkeln

Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen: Die einzige wirksame Hilfe gegen K.O.-Tropfen.

© Christian Thiele/dpa

Berlin. Raub- und Sexualdelikte unter Nutzung von K.O.-Tropfen sollen nach dem Willen des Bundesrats schärfer geahndet werden. Solche Taten sollen künftig eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft nach sich ziehen, heißt es in einem Gesetzentwurf, den die Länderkammer in Berlin verabschiedete. Die Initiative kam aus Nordrhein-Westfalen, nun muss sich der Bundestag damit befassen.

Mit K.O.-Tropfen können Täter ihr Opfer bewusstlos machen, zum Beispiel, indem sie das Mittel unbemerkt in ein Getränk träufeln. „Diese Verbrechen sind besonders perfide, sie sind heimtückisch und die Motive der Täter sind erbärmlich und verachtenswert“, sagte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU). Oft seien die Opfer Frauen. „Deutschland hat ein ernsthaftes Problem mit Gewalt gegen Frauen. Pro Tag findet in unserem Land ein Femizid statt“, sagte Rhein, der weiterreichende Maßnahmen fordert.

Gesetz soll Lücke schließen

Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sagte, die medizinischen Tatsachen seien lange bekannt. „Sie belegen, dass beim Einsatz von KOo.-Tropfen vor allem in Kombination mit Alkohol und Betäubungsmitteln, die Täter das Leben ihrer Opfer bewusst in Gefahr bringen. Bewusstlosigkeit. Erbrechen, Orientierungslosigkeit nehmen sie in Kauf.“

Schon jetzt greife bei Raub oder einer Sexualstraftat eine Mindest-Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren, wenn ein gefährliches Mittel wie eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug einsetze. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs erfasse das aber keine K.O.-Tropfen, weil diese flüssig und nicht fest sind. Dies dürfe aber keinen Unterschied machen. „Wer mit einer derart gefährlichen Substanz das Opfer handlungsunfähig macht, handelt mit derselben kriminellen Energie wie derjenige, der ein Messer einsetzt“, sagte Limbach. (dpa)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kriminalität

Lebenslange Haft in Folterprozess gegen syrischen Arzt

Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Alexandra Bishop ist Geschäftsführerin von AstraZeneca Deutschland.

© AstraZeneca

Pharmastandort Deutschland

Deutlich mehr wäre möglich

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Körperliche Aktivität

Gegen chronische Kreuzschmerzen hilft Gehen – und zwar täglich

Lesetipps
Eine Person balanciert auf einem Grad.

© RFBSIP / stock.adobe.com

Große Datenbankanalyse

Schwindel als mögliches Warnsignal für Alzheimer

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

© Porträt: Antje Boysen / DEGAM | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung