Anti-Korruptionsgesetz

Bundesrat wird sich nicht quer legen

Das Anti-Korruptionsgesetz ist zwar nicht zustimmungspflichtig. Dennoch könnte der Bundesrat das Inkrafttreten verzögern. Darauf wird die Länderkammer höchstwahrscheinlich verzichten.

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BERLIN. Rechtsausschuss und Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfehlen, vor Inkrafttreten des "Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen" nicht mehr den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Empfehlung wird die Länderkammer aller Voraussicht nach bei ihrer nächsten Planarsitzung am 13. Mai beschließen. Danach muss das Gesetz nur noch vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Allerdings bekunden die Ausschüsse in einer Entschließung ihr Missfallen darüber, dass der Gesetzesbeschluss "allein wettbewerbs-bezogene Handlungen erfasst, die patientenschutzbezogene Handlungsmodalität des ‚Verstoßes gegen berufsrechtliche Pflichten‘ hingegen ausspart". Zudem wird kritisiert, dass ganze Berufsgruppen, vor allem die der Apothekerinnen und Apotheker, aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausfallen". Angesichts dessen könnten "nicht zu rechtfertigende Strafbarkeitslücken entstehen".

Der Bundesrat, heißt es in dem Entschließungsantrag, bitte daher die Bundesregierung, "zu beobachten, ob zukünftig in der Praxis Strafverfolgungslücken in einem Umfang auftreten, der geeignet ist, das Vertrauen der Patienten in das Gesundheitssystem zu beeinträchtigen". Sollte das der Fall sein, heißt es abschließend, müssten am Anti-Korruptionsgesetz entsprechende Änderungen vorgenommen werden. (cw)

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