Kliniken

Bundessozialgericht entscheidet über Honorarärzte

Veröffentlicht:
Das Bundessozialgericht in Kassel.

Das Bundessozialgericht in Kassel.

© Jan Haas / dpa

KASSEL. Das Bundessozialgericht in Kassel befasst sich am Dienstag mit der Beschäftigung von Medizinern als freie Mitarbeiter in Krankenhäusern. In insgesamt elf mündlich verhandelten Verfahren geht es um die Frage, ob so genannte Honorarärzte der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Die Kasseler Richter verhandeln dabei die Klagen von Freiberuflern und Krankenhäusern aus mehreren Bundesländern, die sich gegen Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung wehren. (Aktenzeichen B 12 R 11/18 R und weitere).

Bei Überprüfungen war die Deutsche Rentenversicherung zu dem Schluss gekommen, dass die Honorarärzte oftmals nicht wie Freiberufler beschäftigt werden, sondern wie abhängig Beschäftigte. Damit hätten die Arbeitgeber auch Sozialabgaben wie Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen müssen.

Am Freitag wird sich das Bundessozialgericht mit ähnlichen Konstellationen in Pflegeeinrichtungen beschäftigen. (dpa)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis

Verbändeanhörung im Ministerium

Lauterbach will mit Klinikreform endlich ins Kabinett

Registerstudie aus der Schweiz

Schlaganfallrisiko nach TAVI bis zu zwei Jahre erhöht

Lesetipps
Die Allianz Chronisch Seltener Erkrankungen warnt, die geplante Klinikreform bilde die besondere Situation für die Behandlung von Menschen mit seltenen Erkrankungen nicht ausreichend ab.

© Frank Molter / dpa

Sieben-Punkte-Papier mit Forderungen

ACHSE beklagt: Seltene Erkrankungen bei Klinikreform nicht berücksichtigt

Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung