Auslieferungsstopp

Cannabisblüten ohne Erlaubnis zur Bestrahlung

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Berlin. Der Cannabishändler Aurora Europe hat die Auslieferung seiner Hanfprodukte im deutschen Markt „vorübergehend ausgesetzt“, wie es in einer Stellungnahme heißt. Ein „Schritt in unserem Produktionsprozess“ erfordere eine „zusätzliche Genehmigung“. Man gehe davon aus, „den Vertrieb in naher Zukunft wieder aufnehmen“ zu können.

Konkreteres berichtete unlängst der Großhandelsverband Phagro in einem Rundschreiben an seine Mitglieder. Danach drohen die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf mit strafrechtlichen Konsequenzen für das Inverkehrbringen von Cannabisblüten, bei deren Herstellung ionisierende Strahlen verwendet wurden, ohne dass eine Bestrahlungszulassung vorliegt. Aktuell seien davon sechs Cannabis-Produkte des niederländischen Anbauers Bedrocan betroffen.

Aurora ist ein Vertriebspartner Bedrocans in Deutschland. Laut Phagro stufen die Behörden Cannabisblüten regional unterschiedlich ein, mal als Grundstoff, mal als Wirkstoff oder Fertigarzneimittel. Auch davon hänge dann ab, wie die Verkehrsfähigkeit beurteilt wird und ob eine behördliche Bestrahlungszulassung verlangt wird. Die Bundesopiumstelle gehe „davon aus, dass 2020 eine bundeseinheitliche Klärung der Einstufung von Cannabisblüten umgesetzt werden kann“.

Hanfpflanzen zu bestrahlen sei im Medizinalanbau üblich, erläuterte ein Branchenkenner der „Ärzte Zeitung“, um Keimbefall zu verhindern. Das geschehe entweder mittels Gammastrahlen oder ionisierenden Strahlen. (cw)

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