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Pandemie

Corona-Arbeitsschutzverordnung neu gefasst

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Berlin. Betriebe müssen weiterhin ein Corona-Hygienekonzept vorhalten und einen Basisschutz vor Corona-Ansteckungen gewährleisten. Darauf weist nun Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hin. Der Grund: Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde nicht nur verlängert, sondern in wesentlichen Teilen eben auch angepasst.

Die Basisschutzmaßnahmen werden nun nicht mehr unmittelbar in der Verordnung vorgeschrieben, heißt es in einer Mitteilung seines Ministeriums. Die Betriebe müssten diese nun selbst anhand einer Gefährdungsbeurteilung in einem Hygienekonzept festlegen.

Hierbei sei neben betrieblichen Erfordernissen (Kontaktpunkte während der Tätigkeit, räumliche Begebenheiten, Möglichkeiten zum Homeoffice etc.) auch das örtliche Infektionsgeschehen zu berücksichtigen.

Ansteckungen bei der Arbeit verhindern

„Wir haben den Höhepunkt der fünften Welle noch nicht hinter uns und auch danach wird das Ansteckungsrisiko nur langsam abklingen. Die Betriebe und ihre Beschäftigten müssen daher für eine Übergangszeit noch Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern“, so Heil.

Abstand halten, Maske tragen und regelmäßig lüften hätten sich ebenso bewährt, wie das Arbeiten im Homeoffice und regelmäßige Testangebote. „Wir alle müssen besonnen und verantwortlich handeln“, mahnt der Minister. Zu dem Paket gehört aber auch, dass die Arbeitgeber über Impf-Möglichkeiten informieren und diese während der Arbeitszeit ermöglichen.

Die Änderungen sind zeitlich befristet bis zum 25. Mai 2022 und treten laut Bundesministerium für Arbeit uns Soziales am 20. März in Kraft. (reh)

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