Corporate Compliance schützt vor Fehlverhalten von Mitarbeitern

Bei Schadensfällen - etwa durch Abrechnungsbetrug - tragen Verantwortliche im Gesundheitswesen hohe Haftungsrisiken. Mit Corporate Compliance können sie sich präventiv schützen.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Verdacht auf Abrechnungsbetrug führt nicht nur zum Imageverlust von Klinik oder Praxis, es geht auch um hohe Haftungssummen.

Verdacht auf Abrechnungsbetrug führt nicht nur zum Imageverlust von Klinik oder Praxis, es geht auch um hohe Haftungssummen.

© Iosif Szasz-Fabian / fotolia.com

HAMBURG. Abrechnungsbetrug, Hygiene-Skandal, Behandlungsfehler: Solche Vorfälle sorgten in den vergangenen Jahren immer wieder für Schlagzeilen. 5782 Ermittlungsverfahren leiteten deutsche Staatsanwaltschaften im Jahr 2008 allein wegen des Verdachts auf banden- und gewerbsmäßigen Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen ein.

Für die Verdächtigten waren sie nicht nur mit Imageverlust, sondern oft auch mit Rückforderungen und Entlassungen verbunden.

Grund ist die Haftungsregelung, die für Vorstände und Aufsichtsräte in solchen Fällen einsetzt. Minimieren lassen sich solche Haftungsrisiken durch Corporate Compliance.

"Viele Kliniken vernachlässigen das Thema Compliance"

"Viele Kliniken vernachlässigen derzeit noch das Thema Compliance im Krankenhaus", lautet die Erfahrung von Professor Claus Bartels von der MedAdvisors GmbH in Hamburg. Ein Umdenken finde nur langsam statt.

Die MedAdvisors GmbH führt solche Systeme in Kliniken ein. Dabei geht es in einem ersten Schritt um eine Risikoanalyse, bei der Risikofelder wie Datenschutz, Hygiene, Abrechnung, Vertrags- und Personalwesen oder Medizinproduktegesetz untersucht werden.

Bartels nennt als typische Falle, in die viele Kliniken laufen, die Transparenz in der Abrechnung. "Die Angaben der ambulanten Wahlleistungspatienten bei Chefärzten mit Altverträgen sind oft nicht ausreichend transparent", nennt Bartels als Beispiel.

Der Mediziner hat Jahrzehnte in verantwortlicher Position in Kliniken gearbeitet und besitzt umfangreiche Erfahrungen in der Führung großer Kliniken.

Kontrollsystem soll eingeführt werden

Nach einer Risikoanalyse sollte ein an die Klinik angepasstes Kontrollsystem eingeführt werden, das neben einem Rahmenkonzept die vorhandene Überwachung analysiert und ergänzt, Stichproben-Kontrollen vorsieht und für Verstöße Sanktionen festlegt.

"Wir raten auch zur Einrichtung einer Beschwerdestelle zur optimalen Kommunikation und Aufnahme von Fehlerquellen", sagt Bartels Partner Dr. Thomas Wülfing. Eine solche "whistleblower helpline" ist aus Sicht des Rechtsanwalts für Kliniken ab 500 Betten unverzichtbar.

Klare Zuständigkeiten sollen geschaffen werden

Im weiteren Verlauf sollten klare Zuständigkeiten geschaffen werden und eine "Compliance-Kultur" mit festgelegten Zielen präventiv wirken. "Ein Compliance-System ist kein statischer Vorgang. Elemente wie Ausbildung und Training, Kommunikation und Überwachung sind auf Dauer zu berücksichtigen", betont Bartels.

Für die Überwachung empfiehlt er einen unabhängigen Compliance Officer, der direkt der Geschäftsleitung berichtet und dem auch die whistleblower helpline unterstellt sein kann.

Die Kosten für die Einführung eines Compliance-Systems hängen von der Größe einer Klinik ab und variieren je nach bereits etablierten Strukturen. Auch für größere Arztpraxen halten Bartels und Wülfing ein Compliance System für sinnvoll, weil die verantwortlichen Ärzte in den Praxen Haftungsrisiken etwa im Bereich Hygiene minimieren müssen.

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