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Boni

DKG nimmt Abschied von Leistungsmenge

BERLIN (jvb). Mindestmengen für ärztliche Leistungen sollen nicht mehr allein Kriterium für Bonuszahlungen an Chefärzte sein.

Veröffentlicht:

Das hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in einer Vorstandsitzung beschlossen, wie die "Ärzte Zeitung" auf Anfrage erfuhr.

Daher werden nun die Chefarzt-Musterverträge geändert. Das Erreichen von Leistungsmengen könne aber nach wie vor einer von vielen Faktoren sein, an denen sich Boni bemessen. Es komme aber auch auf Versorgungsqualität oder Entlassmanagement an, so ein Sprecher.

Eine erfolgs- und leistungsabhängige Bezahlung von Chef- und zunehmend auch von Oberärzten ist nach dem Transplantationsskandal in Göttingen und Regensburg verstärkt in die Kritik geraten.

Daraufhin hatte die DKG angekündigt, die Musterverträge für Chefärzte zu überarbeiten. Anstatt rein ökonomischer sollen nun qualitätsorientierte Kriterien an Bedeutung gewinnen.

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