Stiftung Warentest analysiert

Das bringen Krebspolicen wirklich

Einige Versicherer bieten Policen an, die Frauen bei einer Krebserkrankung finanziell unterstützen. Doch was leisten diese Verträge? Stiftung Warentest hat genauer hingeschaut.

Veröffentlicht:
Brustkrebspolice und Co. unter der Lupe - Stiftung Warentest hat genau hingeschaut.

Brustkrebspolice und Co. unter der Lupe - Stiftung Warentest hat genau hingeschaut.

© djama / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Mehrere Gesellschaften wie AIG Europe oder die Würzburger Versicherung bieten Policen an, die beim erstmaligen Auftreten frauenspezifischer Krebsarten leisten.

Bei der Würzburger erhalten die Kundinnen wahlweise 25.000 Euro oder 50.000 Euro, wenn bei ihnen ein Mamma-, Tuben-, Zervix-, Vulva-, Ovarial-, Uterus-, Vaginal- oder Plazentakarzinom festgestellt wird.

Die Beiträge richten sich nach dem Alter der Frau und der gewünschten Versicherungssumme. Eine 45-jährige Frau zahlt für 25.000 Euro 10,80 Euro Monatsbeitrag, mit 50 Jahren steigt der Beitrag auf 16,90 Euro. Für 50.000 Euro Deckungssumme wird der doppelte Beitrag fällig.

Nicht alle Krebserkrankungen werden abgedeckt

"Die Versicherte erhält bereits zum Zeitpunkt der Krebs-Diagnose Geld - und muss nicht warten, bis schlimme Krankheitsfolgen eingetreten sind", urteilt Stiftung Warentest, die das Produkt genauer unter die Lupe genommen hat.

Der Betrag stehe den Frauen zur freien Verfügung. Er könne zum Beispiel für eine Therapie, die die Krankenversicherung nicht zahlt, eine Haushaltshilfe oder einen längeren Erholungsurlaub verwendet werden.

Die Police decke aber bei weitem nicht alle bei Frauen häufigen Krebsarten ab. "So fehlen zum Beispiel Darm- und Hautkrebs, Leukämie und Lungenkrebs", monieren die Tester.

Bei Erstdiagnose gibt es Geld

Außerdem gebe es bei der Police nur bei erstmaliger Diagnose Geld.

"Erleidet die Patientin einen Rückfall oder streut eine Krebserkrankung in andere Körperregionen, zahlt sie nicht", so Stiftung Warentest. "Auch Krebsvorstufen und sogenannte halb bösartige Tumore sind ausgeschlossen."

Ein Krebsschutzbrief für Frauen könne eine Berufsunfähigkeitsversicherung daher niemals ersetzen. (frk)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kräftige Anhebung

Der PKV-Standardtarif wird deutlich teurer

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Lesetipps
Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus

Ein Mann fasst sich an den Kopf und hat die Stirn in Falten gelegt.

© Pongsatorn / stock.adobe.com

Indikation für CGRP-Antikörper?

Clusterkopfschmerz: Erenumab scheitert in Prophylaxe-Studie

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes