Kommentar – DSGVO am Start
Dauerstress durch Datenschutz
Ab heute wird alles anders und alles sicherer. Tatsächlich? Bitte nicht schon wieder die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Seit Stunden ist die DSGVO Aufmacher in allen Nachrichten und verdrängt selbst weltbewegende Krisen und diplomatische Reisen auf hintere Plätze.
Geht es Ihnen auch so, dass Sie seit Tagen aufgefordert werden, sich zu erklären, ob sie digitale Botschaften weiter empfangen wollen oder nicht? Bei einigen Anfragen bin ich schier verzweifelt, sollte ich bitte eine Kopie meines Presseausweises mit der Einverständniserklärung zurückschicken. Ach ja?
Andere Anbieter erinnerten mich an die langjährige vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit. Problem dabei: Ich kenn‘ die nicht. Wollte da etwa jemand noch kurz vor heute Daten abfischen?
Übrigens: Unsere oberste Datenschützerin Andrea Voßhoff bezeichnet die DSGVO als "Meilenstein für den Datenschutz" und ruft zur Gelassenheit auf. Ich bin nicht gelassen, sondern nur genervt wegen der vielen freundlichen Mails . . .
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![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


