Essenziell

Der richtige Mix beim Praxis-Rechtsschutz

Eine Rechtsschutzpolice dient Ärzten in der Praxis als Schutzschild für juristische Auseinandersetzungen. Aber nur mit einem großen Deckungsumfang sind sie gut abgesichert.

Anne-Christin GrögerVon Anne-Christin Gröger Veröffentlicht:
Wichtig: Regelmäßig den Umfang der Rechtsschutzversicherung unter die Lupe nehmen, vor allem bei Tätigkeitsänderungen!

Wichtig: Regelmäßig den Umfang der Rechtsschutzversicherung unter die Lupe nehmen, vor allem bei Tätigkeitsänderungen!

© djama / fotolia.com

KÖLN. Ärzte sollten regelmäßig den Umfang ihrer Rechtsschutzversicherung überprüfen, vor allem, wenn sich ihr beruflicher Status ändert oder sie eine weitere Tätigkeit neben der bislang ausgeübten aufnehmen. "Angestellte Ärzte sollten die Rechtsschutzdeckung erweitern, wenn sie beginnen, auf freiberuflicher Basis Notdienste oder Praxisvertretungen zu übernehmen", sagt Thorsten Maier, Experte für Sachversicherungen beim Finanzdienstleister MLP. Denn nicht in allen Rechtsschutztarifen sind über die normale angestellte Tätigkeit hinausgehende Aktivitäten mitversichert.

Auch wer aus der Anstellung in die Niederlassung wechselt, muss einige Dinge beachten, um im Ernstfall nicht ohne Rechtsschutz dazustehen. Im Vorfeld ist es wichtig, dass in der Rechtsschutzpolice eine Vorsorge- sowie eine Existenzgründerklausel enthalten sind. Sie garantieren, dass der Versicherer auch gleich zu Beginn der niedergelassenen Tätigkeit zahlt, auch wenn es der Arzt noch nicht geschafft hat, ihm den geänderten Status mitzuteilen.

"Wichtig ist auch die Option des Vertragsrechtsschutzes, etwa wenn Patienten ihre Rechnungen nicht bezahlen oder es Probleme mit Kunden oder Lieferanten der Praxis gibt", sagt Maier.

Strafrechtsschutz, Versicherungsvertragsrechtsschutz, Sozialrechtsschutz

Andere wichtige Leistungen, die vom Versicherer übernommen werden sollten, sind der Strafrechtsschutz, der Versicherungsvertragsrechtsschutz, der greift, wenn die Berufshaftpflicht nicht zahlen will, und der Sozialrechtsschutz für Streitigkeiten mit den Kassenärztlichen Vereinigungen. "Meistens sind das keine Bausteine, die Ärzte ihrem Vertrag hinzu- oder abwählen können, sondern sie werden im Paket mit erweiterter Leistung angeboten", erläutert Maier.

Ärzte, die in einer Gemeinschaftspraxis praktizieren, könnten den Schutz über eine gemeinsame Police organisieren, sagt der Experte. Streitigkeiten zwischen den Inhabern sind in der Regel ausgeschlossen.

Bei Praxisgemeinschaften sieht es jedoch anders aus. "Hier empfiehlt es sich, für jeden Arzt eine eigene Police abzuschließen", sagt er. "Denn streiten sich die Ärzte untereinander, etwa wenn einer den Zusammenschluss verlässt, wird das vom Versicherer bei einem gemeinsamen Vertrag leicht als Ausschluss angesehen und nicht bezahlt." Die Deckungssumme von Rechtsschutzverträgen sollte in allen Fällen bei zwischen 400.000 Euro und 500.000 Euro liegen. "Das sehen die meisten Tarife schon vor", so Maier. "Einige Versicherer haben jedoch auch unbegrenzte Deckungssummen im Angebot."

Eigene Versicherung mit Ende des Praktischen Jahres

In der Ausbildung sind Mediziner häufig noch über die Eltern rechtsschutzversichert, solange es sich um die erste Berufsausbildung handelt und der Studierende noch nicht verheiratet ist. Spätestens mit Ende des Praktischen Jahres sollte sich der Nachwuchs jedoch um eine eigene Police kümmern, empfiehlt Maier. "Bereits als Assistenzarzt können rechtliche Probleme auf den Versicherten zukommen, etwa wenn es um die Approbation geht."

Die Kosten für die Policen beginnen laut Maier zwischen 350 Euro und 400 Euro pro Jahr, abhängig von der Höhe des vereinbarten Selbstbehalts und der Anzahl der Mitarbeiter, die der niedergelassene Arzt beschäftigt. "Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind immer mit versichert, und die Gefahr eines Konflikts steigt natürlich, je mehr Angestellte der Arzt hat."

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Statistisches Bundesamt

Beschäftigte arbeiten 2026 2,4 Arbeitstage mehr

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Krebs in Deutschland

Bei zwei Krebsarten nahm die Sterblichkeit am stärksten ab

Geldanlage

Vermögen auf Rezept: Wie sich eine langfristige Finanzplanung auszahlt

Lesetipps
Die Luftbelastung in Innenräumen mit Reinigungsprodukten betrifft jede Person. Sie beeinflusst unsere Lungenfunktion, und das lebenslang. Diese Gefahr wird unterschätzt. So die Meinung einer Pneumologin aus Italien.

© natali_mis / stock.adobe.com

Verschmutzte Luft

Was Reinigungsmittel in der Lunge anrichten können