Schadstoffe in Spielzeug

Deutschland unterliegt vor EuGH

Veröffentlicht:

LUXEMBURG. Für Spielzeug müssen auch in Deutschland die europäischen Schadstoff-Grenzwerte gelten.

Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden (Rechtssache C-360/14 P).

Konkret geht es um die drei Schwermetalle Antimon, Arsen und Quecksilber, die teils als krebserregend gelten oder zu Störungen des Nervensystems führen können.

Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass die eigenen Grenzwerte für diese Stoffe strenger seien als die europäischen Werte und wollte daher die deutschen Regelungen beibehalten.

Die Brüsseler EU-Kommission lehnte dies ab. Mit seiner Klage dagegen vor dem EU-Gericht scheiterte Deutschland im vergangenen Jahr bereits in erster Instanz.

Der übergeordnete Europäische Gerichtshof entschied nun, dass dieses Urteil des Gerichts rechtens war. Deutschland habe nicht nachgewiesen, dass die eigenen Regelungen besseren Schutz böten. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Urologen-Kongress

Prostatakrebs: Welche Neuerungen es in der Leitlinie gibt

Lesetipps