Schadstoffe in Spielzeug

Deutschland unterliegt vor EuGH

Veröffentlicht:

LUXEMBURG. Für Spielzeug müssen auch in Deutschland die europäischen Schadstoff-Grenzwerte gelten.

Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden (Rechtssache C-360/14 P).

Konkret geht es um die drei Schwermetalle Antimon, Arsen und Quecksilber, die teils als krebserregend gelten oder zu Störungen des Nervensystems führen können.

Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass die eigenen Grenzwerte für diese Stoffe strenger seien als die europäischen Werte und wollte daher die deutschen Regelungen beibehalten.

Die Brüsseler EU-Kommission lehnte dies ab. Mit seiner Klage dagegen vor dem EU-Gericht scheiterte Deutschland im vergangenen Jahr bereits in erster Instanz.

Der übergeordnete Europäische Gerichtshof entschied nun, dass dieses Urteil des Gerichts rechtens war. Deutschland habe nicht nachgewiesen, dass die eigenen Regelungen besseren Schutz böten. (dpa)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Kritik an „Suizidtourismus“ in den USA

Mehrere US-Bundesstaaten wollen Beihilfe zum Suizid erlauben

Glosse

Die Duftmarke: Frühlingserwachen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“