Junge Ärzte

Die eigene Praxis erst im zweiten Schritt

Jahrelang haben viele Ärztefunktionäre allzu schwarz gemalt, wenn es um die Chancen und Risiken der Niederlassung ging. Seit einigen Jahren ändert sich das – und die junge Generation entdeckt nun Möglichkeiten einer flexiblen Lebensgestaltung, die auch und gerade in eigener Praxis umsetzbar sind.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Es ist ein Balanceakt: Wenn die Honorarverhandlungen für Vertragsärzte und -psychotherapeuten starten, dann sammeln die Spitzen der Ärzteschaft Argumente für ein höheres Honorar. Wenn sie dabei aber übertreiben und die Lage der niedergelassenen Ärzte allzu pessimistisch darstellen, dann drohen Kollateralschäden an ganz unerwarteter Stelle: Der Ärztenachwuchs könnte sich abgeschreckt fühlen und den Weg in die Niederlassung verweigern.

In genau diese Falle sind Ärztefunktionäre über viele Jahre immer wieder getappt – und machten Medizinstudierenden sowie Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung dadurch nicht gerade Mut, eine eigene Praxis oder den Weg in die Selbstständigkeit in einer Kooperation anzustreben.

Wie viele Jungmediziner haben auf eigene Praxis verzichtet?

Inwieweit dadurch tatsächlich Jungmediziner von der Niederlassung Abstand genommen haben, lässt sich natürlich nur schwer quantifizieren, weil sich viele Rahmenbedingungen gleichzeitig verändert haben.

So ist es durch die Gesundheitsreformen der vergangenen 20 Jahre Ärzten erleichtert worden, in der ambulanten Medizin in Anstellung zu arbeiten. Besonders das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, das vor zehn Jahren in Kraft getreten ist, hat die Möglichkeiten, als angestellter Arzt in der ambulanten Medizin zu arbeiten, erheblich erweitert.

In der Folge haben sich immer mehr Kooperationen gebildet, die viele angestellte Ärzte beschäftigen: So arbeiteten laut KBV Ende vergangenen Jahres 14.317 Ärzte und Psychotherapeuten in 2156 Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), davon 12.879 in Anstellung.

14.295 Ärzte und Psychotherapeuten waren in freien Praxen angestellt. Die Zahl der angestellten Ärzte und Psychotherapeuten in der vertragsärztlichen Versorgung ist damit von 2005 bis Ende 2015 um den Faktor 10 gestiegen.

Keine Einbahnstraße

Doch ist der Weg in die Anstellung keine Sackgasse, sondern häufig eher ein Übergang, wie die Erfahrung zeigt.

Viele Nachwuchsärzte suchen nach der Weiterbildung zunächst die Anstellung in einer Praxis oder im MVZ, um dort weitere Erfahrungen in der ambulanten Medizin zu sammeln und auch schon das System der Abrechnung zu verstehen. So ist später der Einstieg in die Selbstständigkeit kein Sprung ins kalte Wasser.

Je länger ein junger Arzt aber in der ambulanten Medizin als angestellter Arzt arbeitet, desto mehr kann die Einsicht wachsen, dass die Niederlassung nicht nur Chancen auf ein höheres Einkommen bringt – wenn die eigene Praxis gut organisiert ist –, sondern dass zusätzlich der Spielraum für ein selbstbestimmtes Leben in vielen Fällen sogar wächst.

Natürlich gibt es ihn immer noch, den Landarzt, der jede Woche 60 bis 70 Stunden für seine Patienten da ist und der deshalb kaum Zeit für seine Familie hat. Aber ebenso gibt es BAG auf dem Land und in der Stadt, in denen die Ärztinnen und Ärzte sich die Arbeitszeit flexibel einteilen.

Und es gibt auch immer mehr Teilzulassungen, halbe Arztsitze, die durchaus nicht immer mit angestellten Ärzten besetzt werden. Das reduziert die Präsenzpflicht in der Praxis, schafft Freiräume für die Familie – und ermöglicht bei vorhandenen Kapazitäten die Erweiterung der ärztlichen Tätigkeit, zum Beispiel durch die Etablierung von Selbstzahlerleistungen oder in Kooperationen mit Krankenhäusern oder in Teilzeitbeschäftigung in der Klinik.

Die Möglichkeiten der Kooperation sind riesig; zudem hat der Gesetzgeber im Versorgungsstrukturgesetz die Flexibilität für Ärztinnen und Ärzte mit Kindern erhöht und die Beschäftigung von Entlastungsassistenten für bis zu drei Jahren pro Kind erlaubt und Vertretungsmöglichkeiten danach noch weiter ausgebaut.

Kein hohes Risiko?

Wer unter diesen deutlich verbesserten Rahmenbedingungen den Schritt in die Niederlassung wagt, braucht kein hohes Risiko zu fürchten: Die Ausfallrate bei Existenzgründungskrediten für niedergelassene Ärzte liegt laut Deutscher Apotheker- und Ärztebank bei zwei von 1000.

Mit ihren Kampagnen für die Niederlassung versuchen die KBV und auch viele KVen, junge Ärzte zu motivieren, den Schritt in die Niederlassung zu wagen. Helfen können bei dieser Entscheidung – vor allem auf dem Land – vielfältige Fördermöglichkeiten durch die KV, durch Förderbanken wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau, aber auch durch Länder und Kommunen.

Bis zu sechsstellige Beträge sind bei der Neuniederlassung oder Praxisübernahme insgesamt für Ärzte in Reichweite: In Bayern etwa gibt es für die Niederlassung in strukturschwachen Gebieten bis zu 60.000 Euro vom Gesundheitsministerium, dazu kommen Fördermaßnahmen von KV und Krankenkassen. Insgesamt können für eine Niederlassung so bis zu 110.000 Euro fließen.

Welche Möglichkeiten bieten sich jungen Ärzten in der Niederlassung? In einer "Karrieresprechstunde" machten Experten Nachwuchsmedizinern Mut.

www.aerztezeitung.de/924881

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Kommentare
Henning Fischer 07.01.201717:31 Uhr

Tatsachen: Die Krankenkassen bezahlen lediglich 62% der erbrachten Leistungen


die Praxen sind im Falle des Falles (schwere Krankheit ect.) in der Regel unverkäuflich (hier in Herford bereits mehr als 10 verschrottet), die Investitionen überwiegend futsch.

Bloß nicht den Zahlen von Banken und KVen trauen!

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