Verband fordert

Digitale Leistungen in PKV-Regelkatalog aufnehmen

Der PKV-Verband schlägt eine Ergänzung des Versicherungsvertragsgesetzes vor, um ePA und DiGA regelhaft erstatten zu können.

Veröffentlicht:

Köln. Wenn alle Krankenversicherten Anspruch auf eine elektronische Patientenakte (ePA) und auf digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) haben sollen, müssen die Tarife der privaten Krankenversicherer (PKV) geändert werden.

„Um eine Versorgung aller Privatversicherter rechtlich nicht nur im Einzelfall abzusichern, ist es erforderlich, ePA und DiGA als Versicherungsleistungen auch in bestehende Krankenversicherungstarife einzubeziehen“, fordert der PKV-Verband in einer Stellungnahme zum Patientendaten-Schutzgesetz.

Zwar gibt es auch bei den Privaten schon eine Reihe von digitalen Leistungen und Services für die Kunden, aber es sind keine vertraglichen Regelleistungen. Nur tariflich verankerte Leistungen könnten kalkuliert und damit nachhaltig für sämtliche Versichertengruppen finanziert werden, betont der Verband. Er schlägt deshalb eine Ergänzung des Versicherungsvertragsgesetzes vor, und zwar nicht nur für die Krankenversicherung, sondern auch die Pflegepflichtversicherung.

PKV macht sich für Gleichbehandlung stark

Seit Langem macht sich die PKV in puncto Digitalisierung für eine Gleichbehandlung mit den Krankenkassen stark. Dazu gehört, dass Ärzte und andere Leistungserbringer verpflichtet werden, auch Privatversicherte bei der Nutzung von Anwendungen der Telematikinfrastruktur zu unterstützen.

Die PKV möchte mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Regelungen zum elektronischen Rezept und der digitalen Überweisung für Privatpatienten vereinbaren und in Vereinbarungen zu telemedizinischen Verfahren einbezogen werden. (iss)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Versicherungen

Was bei einer Arzthaftpflicht wichtig ist

Kooperation | In Kooperation mit: dem Finanzdienstleister MLP

Neue Statistik

72.000 Menschen ohne Krankenversicherung in Deutschland

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie erkenne ich Schmerzen bei Menschen mit Demenz, Professorin Miriam Kunz?

Systematisches Review und Metaanalyse

Antidepressiva absetzen: Welche Strategie ist am wirksamsten?

Lesetipps
Übersichtsarbeit: Wie wirken Hochdosis-, rekombinante und mRNA-Vakzinen verglichen mit dem Standardimpfstoff?

© Sasa Visual / stock.adobe.com

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an