Impfnachweis
Digitaler Nachweis für COVID-19-Genesene kommt wohl Ende Juni
Beim digitalen Corona-Impfpass steht die nächste Entwicklungsstufe dazugehöriger Apps an. Die Apotheker kritisieren derweil Pläne, die Vergütung für das Ausstellen des Impfzertifikats abzusenken.
Veröffentlicht:Berlin. Auch von COVID-19 Genesene sollen ihren Status ab Ende Juni in der Corona-Warn-App und der CoVPass-App als neuem digitalem Impfnachweis hinterlegen können.
Die Funktionen würden mit der nächsten Entwicklungsstufe beider Apps nachgelegt, erklärte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. Auch das Ausstellungssystem für die Zertifikate in Apotheken, Impfzentren und Arztpraxen soll dann diesen Fall abbilden können.
Details zum Genesenen-Nachweis noch offen
Aktuell können Genesene mit der für sie vorgesehenen einen Impfung noch nicht auf regulärem Weg an einen digitalen Nachweis kommen. Grund dafür sind nach Ministeriumsangaben zunächst einmal technische Fragen.
Genesene mit Impfung seien bei der europäischen Lösung von Anfang an mitbedacht worden, erklärte ein Sprecher. Es sei aber noch nicht geklärt, auf welche Art in diesem Fall ein Nachweis erbracht werden kann.
Das liege unter anderem daran, dass innerhalb Europas mit Genesenen beim Impfen nicht einheitlich verfahren werde. Während sie in Deutschland momentan für nur eine Impfung vorgesehen seien, erhielten sie in manchen anderen europäischen Ländern zwei Impfdosen.
Apotheker kritisieren mögliche Absenkung der Vergütung
Insgesamt sind über alle Ausgabestellen inzwischen 15 Millionen digitale Impfnachweise erstellt worden, wie Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Donnerstag sagte. Ausgegeben werden sollen sie direkt nach der zweiten Impfung in Impfzentren und Praxen.
Nachträglich ist es seit Montag auch in vielen Apotheken möglich. Der EU-weit vereinbarte digitale Nachweis ist eine freiwillige Ergänzung zum weiter gültigen gelben Impfheft aus Papier.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände kritisierte Pläne Spahns, die Vergütung für das Erstellen eines digitalen Nachweises ab Juli von jetzt 18 auf 6 Euro zu senken. Wenn die Apotheken keine belastbare Kalkulationsgrundlage und damit keine Planungssicherheit hätten, sinke die Bereitschaft, auch in Zukunft zusätzliche problemlösende Aufgaben in der Pandemie zu übernehmen. (dpa-AFX)