Der Arzt und das Recht
Dokumentation ist der beste Schutz vor einem ungerechtfertigten Regreß
Die Vorgaben für die Verordnung von Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung sind in den vergangenen Jahren komplizierter geworden. Das gilt vor allem für Regreßanträge außerhalb der Richtgrößenprüfung. Für niedergelassene Ärzte bedeutet das: Gibt es Verordnungsalternativen, muß ein behandelnder Arzt seine Entscheidung gut dokumentieren.


