Der Tipp

Doppelt abgesichert bringt Steuervorteil

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Will sich ein nicht verheiratetes Paar gegenseitig mit einer Risikolebensversicherung absichern, sollte jeder einen Vertrag für den anderen abschließen. So können sich betroffene Ärzte im Ernstfall Steuervorteile verschaffen. "Damit die Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall steuerfrei bleibt, sollten sich beide Partner gegenseitig versichern", rät etwa der Versicherer HUK-Coburg.

Dabei schließen beide einen Vertrag ab, für den sie jeweils Versicherungsnehmer sind. Die versicherte Person ist aber der Partner. Passiert dem Lebensgefährten etwas, zahlt die Gesellschaft die vereinbarte Summe an den Versicherungsnehmer aus. Solche Zahlungen sind steuerfrei.

Haben nicht verheiratete Paare ein gemeinsames Vermögen wie Wohneigentum, sollten sie sich und das Erbe gegenseitig absichern. Bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften verlangt der Fiskus bereits ab einer Summe von 20  000 Euro Erbschaftsteuern.

Bei Verheirateten bleibt das Erbe dagegen bis zur Grenze von 500.000 Euro steuerfrei. Risikolebensversicherungen sind verhältnismäßig preiswert. Außerdem lassen sich die Beiträge bei der Einkommensteuererklärung als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. (akr)

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