Direkt zum Inhaltsbereich

Dürfen Angaben des Beipackzettels ins Internet?

KARLSRUHE (mwo). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird entscheiden, ob die Beipackzettel-Angaben von Medikamenten ins Internet eingestellt werden dürfen. Mit einem jetzt veröffentlichten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine entsprechende Anfrage nach Luxemburg gerichtet.

Veröffentlicht:

Die deutsche Merck-Tochter MSD Sharp & Dohme GmbH hatte die Angaben zu mehreren Arzneimitteln ohne Passwortschutz ins Internet eingestellt. Ein Wettbewerber sah darin einen Wettbewerbsverstoß und zog vor Gericht. Landgericht und Oberlandesgericht in Hamburg waren dem gefolgt. Dagegen ließ der BGH selbst die Revision zu und legte den Streit dem EuGH vor (Az.: I ZR 223/06).

Der muss nun entscheiden, ob es sich tatsächlich um verbotene "Öffentlichkeitswerbung" handelt. Denn im Gegensatz zu normaler Werbung würden die Informationen nicht "unaufgefordert dargeboten", sondern seien "nur demjenigen im Internet zugänglich, der sich selbst um sie bemüht".

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Private Nachsendung funktionierte nicht

VGH Mannheim: Bei einem Umzug das Versorgungswerk nicht vergessen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Cochrane-Review

Prostatakrebs: Wie ist denn nun die Evidenz des PSA-Screenings?

FODMAP, Hypnose, Stuhltransfer

Diese Interventionen helfen beim Reizdarmsyndrom

Private Nachsendung funktionierte nicht

VGH Mannheim: Bei einem Umzug das Versorgungswerk nicht vergessen

Lesetipps
Eine Frau hält Tabletten in der Hand

© Dusan / stock.adobe.com

Differenzierung ist entscheidend

INOCA/ANOCA: Welche Therapie ist die richtige?

Kardiologe Oliver A. Schmidt

© privat

Arzt entwickelt MFA-Börse

So finden Praxisinhaber die MFA, die zu ihnen passt