E-Kippen wieder vor Gericht

Die feurige Debatte um die E-Zigaretten ist noch nicht erloschen - jetzt will das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Berufung einlegen.

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KÖLN (dpa). Der gerichtliche Streit um die Einstufung der E-Zigarette als Arzneimittel geht weiter. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will gegen ein Kölner Urteil in Berufung gehen, sagte ein Sprecher am Donnerstag auf dpa-Anfrage.

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte vor einem Monat entschieden, elektrische Zigaretten mit nikotinhaltiger Flüssigkeit seien nicht als zulassungspflichtiges Arzneimittel einzuordnen.

Nach der Berufung muss sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster schon zum zweiten Mal mit der umstrittenen E-Zigarette befassen.

Das OVG hatte am 23. April in einem Eilverfahren entschieden, dass das NRW-Gesundheitsministerium nicht mehr in bisheriger Form vor dem Verkauf von E-Zigaretten warnen darf.

Die nikotinhaltigen Flüssigkeiten (Liquids), die verdampfen und inhaliert werden, seien nicht als Arznei zu bewerten.

Deutschland ist mit geschätzten zwei Millionen Konsumenten ein lukrativer Markt für die E-Zigarette.

NRW-Ministerium und Bundesregierung bewerten die nikotinhaltigen E-Zigaretten als Arzneimittel - wie auch gut die Hälfte der anderen Bundesländer.

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