Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil

E-Zigaretten-Raucher sind keine "Raucher"

E-Zigaretten bleiben in Gaststätten erlaubt, haben Richter jetzt entschieden.

Veröffentlicht:

MÜNSTER. E-Zigaretten-Raucher haben einen gerichtlichen Etappensieg errungen: Der Konsum der elektrischen Zigaretten bleibt in Gaststätten in Nordrhein-Westfalen erlaubt.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied am Dienstag, das strenge nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz gelte nicht für die Verdampfer.

Weil bei E-Zigaretten kein Tabak verbrennt, sondern nikotinhaltige Flüssigkeit verdampft werde, handele es sich nicht um Rauchen, argumentierten die Richter.

Zudem seien die Gefahren für Dritte nicht mit denen des Zigarettenqualms vergleichbar.

Damit schlossen sich die Richter in zweiter Instanz einem Urteil des Landgerichts Köln an, gegen das die Stadt Köln Berufung eingelegt hatte.

Das Oberverwaltungsgericht ließ keine Revision zu. Geklagt hatte ein Kölner Gastwirt, in dessen Bar die Gäste zur E-Zigarette greifen dürfen. (dpa)

Oberverwaltungsgericht Münster, Az.: 4 A 775/14

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Krankenkassen-Analyse

IKK classic: Weniger Verdachtsmeldungen auf Behandlungsfehler

Kommentare
Sonderberichte zum Thema

BCMA-gerichtete CAR-T-Zelltherapie rückt nach vorn

Cilta-cel setzt Standards im ersten Rezidiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Janssen-Cilag GmbH, Neuss, a Johnson & Johnson company
Abb. 1: Studien CLIMB THAL-111 und -131: Veränderung des Gesamt-Hb-Werts und des HbF-Werts nach Exa-cel-Infusion bei TDT-Patientinnen und -Patienten (Quelle: Locatelli F et al., European Society for Blood and Marrow Transplantation (EBMT) 2026, Madrid, Spanien, Abstract GS2-5)

© Springer Medizin Verlag

Neue Perspektiven bei Hämoglobinopathien

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vertex Pharmaceuticals (Germany) GmbH, München
Abb.  1: Indikationsübergreifendens Therapie-Monitoring in den ersten Behandlungszyklen mit Ribociclib beim HR+/HER2- Brustkrebs

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [1]

Früher und metastasierter HR+/HER2- Brustkrebs

Einfach und konsistent: indikationsübergreifendes Therapie-Management mit Ribociclib

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Rauchjahre statt Packungsjahre

Lassen sich die Kriterien fürs Lungenkrebs-Screening vereinfachen?

Lesetipps
Manche Menschen mit Adipositas haben ein vergleichsweise günstiges kardiovaskuläres Risikoprofil: offenbar vor allem diejenigen mit weniger zentraler Fettansammlung. (Symbolbild mit Fotomodell)

© sam richter / stock.adobe.com

Mega-Analyse

BMI ade? Beim kardiovaskulären Risiko kommt es auf das Bauchfett an